Hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung der Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer an Dritte gilt das in diesem BMF-Schreiben mitgeteilte (Az. IV C 1 – S-2410 / 11 / 10001 :003).
Steuern
Hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung der Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer an Dritte gilt das in diesem BMF-Schreiben mitgeteilte (Az. IV C 1 – S-2410 / 11 / 10001 :003).
Das BMF-Schreiben enthält die Änderungen des BMF-Schreibens vom 20. Dezember 2012 und vom 9. Oktober 2012 und die Anpassung des Musters zur „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung“ (Az. IV C 1 – S-1910 / 13 / 10065 :001).
Das BMF teilt die Konsequenzen des BFH-Urteils V R 4/09 vom 22.07.2013 bei der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten durch die Angehörigen der freien Berufe mit (Az. IV D 2 – S-7368 / 10 / 10002).
Ein gutes Jahr ist vergangen, seit die OFD Rheinland sowie die OFD Münster zwei gleichlautende Verfügungen veröffentlichten, in denen sie sich zur Maßgeblichkeit niedrigerer handelsrechtlicher Bilanzwerte im Rahmen der steuerlichen Rückstellungsberechnung äußerten. Dazu hat der DStV erneut Stellung genommen.
Das BMF-Schreiben legt die Verfahrensgrundsätze für den erstmaligen Abruf der ELStAM durch den Arbeitgeber und für den Einführungszeitraum 2013 des ELStAM-Verfahrens ergänzende Anwendungsgrundsätze verbindlich fest. Es ersetzt das bisher nur in der Entwurfsfassung mit Stand 02.10.2012 veröffentlichte „Startschreiben zum erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den Arbeitgeber und Anwendungsgrundsätze für den Einführungszeitraum 2013“ (Az. IV C 5 – S-2363 / 13 / 10003).
Laut FG Münster ist bei einer Flugbegleiterin der Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Einsatzflughafen nicht auf die sog. Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer begrenzt, sondern es sind Werbungskosten in Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten zu berücksichtigen (Az. 11 K 4527/11 E).
Laut BFH sind Kosten für einen im Feststellungsverfahren beauftragten Gutachter zum Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts für den Grundbesitzwert im Rahmen der Erbschaftsteuer erwerbsmindernd zu berücksichtigen (Az. II R 20/12).
Der BFH hat entschieden, dass die Befriedigungsfiktion des § 114a Satz 1 ZVG auch dann Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage ist, wenn der Meistbietende ein vom Grundrechtsgläubiger abhängiges Unternehmen ist (Az. II R 5/11).
Der BFH entschied, dass eine einheitliche Grenze der zeitlichen Aufenthaltsdauer, bei deren Unterschreiten eine – annähernd gleichwertige – Haushaltsaufnahme generell zu verneinen wäre, nicht besteht (Az. V R 41/11).
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