BMF: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008 (EStÄR 2012) vom 25. März 2013

Das BMF teilt mit, dass es nicht beanstandet wird, wenn bis zur Verifizierung des damit verbundenen Erfüllungsaufwandes, spätestens aber bis zu einer Neufassung der Einkommensteuerrichtlinien bei der Ermittlung der Herstellungskosten nach der Richtlinie R 6.3 Absatz 4 EStR 2008 verfahren wird (Az. IV C 6 – S-2133 / 09 / 10001:004).

 

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BFH: Eintritt des Besserungsfalls nach Verkauf eines "Besserungsscheins" zum Verkehrswert ohne schenkungsteuerrechtliche Bedeutung

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob sich der Kaufpreis einer Forderung mit Besserungsabrede, der nicht niedriger ist als der gemeine Wert der Forderung beim Abschluss des Kaufvertrags, bei nachträglichem Eintritt des Besserungsfalls in eine freigebige Zuwendung umwandelt, auch wenn der Käufer den Besserungsfall zu verantworten hat (Az. II R 6/12).

 

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BFH zur Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob einer erstmals im Jahr 2010 begehrten Verlustfeststellung von privaten Veräußerungsgeschäften auf den 31. Dezember 2002 der Eintritt der Feststellungsverjährung auch dann entgegensteht, wenn lediglich hinsichtlich nacherklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen eine Steuerhinterziehung vorliegt und die Steuerfestsetzung insoweit noch nicht verjährt ist, während im Übrigen bereits eine Teilverjährung eingetreten ist (Az. IX R 30/12).

 

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BFH zur rückwirkenden Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i. d. F. des JStG 2007

Der BFH hat die Frage geklärt, ob die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 55j Satz 1 EStG zu § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen ist, dass aufgrund der Rechtsänderung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durch das JStG 2007 ein bereits mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres entstandener Anspruch auf Veranlagung nicht nachträglich entzogen werden kann (Az. VI R 32/12).

 

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BFH: Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob das FA im Rahmen der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung in Bezug auf zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ungeklärte bilanzrechtliche Rechtsfragen an die Auffassung gebunden ist, die der vom Steuerpflichtigen aufgestellten Bilanz zu Grunde liegt, wenn diese Rechtsauffassung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vertretbar war (Az. GrS 1/10).

 

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