Die Länder haben den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 beschlossen. Da das gescheiterte Gesetz für die Länder unverzichtbare steuerliche Maßnahmen enthielt, soll mit der Vorlage ein neuer Versuch unternommen werden, das Jahressteuergesetz 2013 – ohne die Regelungen zu den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften – doch noch in Kraft zu setzen.