Das BZSt weist darauf hin, dass die amtlich aussehenden Schreiben, in denen eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung von USt-IdNrn. angeboten wird, weder vom BZSt noch einer anderen amtlichen Stelle stammen.
BZSt, Pressemitteilung vom 27.02.2013
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt im Zusammenhang mit der USt-IdNr. vor amtlich aussehenden Schreiben, in denen eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung von USt-IdNrn. angeboten wird.
Das BZSt weist darauf hin, dass diese im Umlauf befindlichen Schreiben weder vom BZSt noch einer anderen amtlichen Stelle stammen.
Die Vergabe der USt-IdNr. durch das BZSt erfolgt stets kostenfrei.
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Quelle: DATEV eG