Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus sog. Termingeschäften

Alt-Verluste aus Termingeschäften, die im zeitlichen Anwendungsbereich des mittlerweile ausgelaufenen Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften entstanden sind, können nicht ohne weiteres mit Erträgen verrechnet werden, die im zeitlichen Anwendungsbereich des nunmehr gültigen Investmentsteuergesetzes erzielt wurden. So entschied das FG Hessen (Az. 4 K 1902/08).

 

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