Der Bundestag ist der Empfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt und hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Einigung sieht vor, die so genannte doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln.