Der Bund der Steuerzahler teilt mit, dass der BFH am 13.12.2012 das BdSt-Musterverfahren zur Dienstwagenbesteuerung verhandelt (Az. VI R 51/11), in dem geprüft werden soll, ob der Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs noch Berechnungsgrundlage für die Steuer sein kann.