Der BFH hatte zu entscheiden, ob Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die als Sonderbetriebsvermögen Teil eines Mitunternehmeranteils waren, als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen sind (Az. I R 88/10).
Steuern
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die als Sonderbetriebsvermögen Teil eines Mitunternehmeranteils waren, als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen sind (Az. I R 88/10).
Der 10. Senat hat dem Großen Senat des BFH die Frage vorgelegt, ob die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH zu Buchwerten noch möglich ist, oder nicht, wenn die Einbringung als Betriebsveräußerung i.S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren ist (Az. X R 21/09).
Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob Umsätze an amerikanische Truppenangehörige nach Art. 67 Abs. 3 NATOTrStatZAbk umsatzsteuerfrei sind, der Nachweis der Steuerbefreiung durch Vorlage eines Abwicklungsscheins gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 1 UStDV auch dann erforderlich ist, wenn nach der Lage des Falles ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann und ob § 73 Abs. 3 UStDV, der die Vorlage eines Abwicklungsscheins regelt, auch in dem Fall gilt, dass ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann (Az. V R 10/10).
Der BFH hat die Frage entschieden, ob infolge der Einbeziehung von Veräußerungsgewinnen in den Gewerbeertrag nach § 7 Satz 2 GewStG die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft, an der keine natürlichen Personen als Mitunternehmer unmittelbar beteiligt sind, nach dem verfassungsrechtlichen Gebot der Folgerichtigkeit bereits mit der Gründung der Gesellschaft beginnt und nicht mehr erst mit der Aufnahme einer werbenden Tätigkeit (Az. IV R 54/10).
Nicht der Gewerbesteuer unterliegende Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs können, soweit sie auf nach § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG begünstigte Wirtschaftsgüter entfallen, nach § 6b EStG auf Wirtschaftsgüter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs übertragen werden. So entschied der BFH (Az. IV R 28/09).
Mit Beschluss vom 15. Oktober 2012 zum Kostenrecht im Finanzstreitverfahren hat sich das FG Rheinland-Pfalz zu dem Problem geäußert, ob Gerichtskosten angefordert werden können, wenn das Verfahren wegen Einlegung der Revision noch nicht beendet ist (Az. 6 Ko 2327/12).
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Einführung einer Pkw-Maut. Dies schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Zukunft des Mautkonzeptes in Deutschland.
Die Bundesregierung bleibt dabei, das „in besonderer Weise dem Gemeinwohl dienende unternehmerische Vermögen, das eine Basis bildet für Wertschöpfung und Beschäftigung sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen, erbschaftsteuerlich zu verschonen“. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Das FG Hamburg hat die Klage auf steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines Zivilprozesses abgewiesen und ist damit von der seit 2011 geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu den Grundsätzen der Abzugsfähigkeit abgewichen (Az. 1 K 195/11).
Nach Ansicht des DStV hemmen die stetig steigenden Energiekosten die ohnehin fragile Binnenkonjunktur. Deshalb fordert er für Verbraucher die Einführung einer „Kostenbremse“.
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