Ansatz der zumutbaren Eigenbelastung im Rahmen der Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen wegen Krankheitskosten nicht verfassungswidrig

Das FG Rheinland-Pfalz hat sich mit Urteil zur Einkommensteuer 2008 zu der Frage geäußert, ob der im Einkommensteuergesetz vorgesehene Ansatz einer zumutbaren Belastung im Rahmen der Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen bei Krankheitskosten verfassungswidrig ist (Az. 4 K 1970/10).

 

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