Das BMF erläutert die ertragsteuerliche Behandlung des Verzichts eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionsanwartschaft gegenüber seiner Kapitalgesellschaft (Az. IV C 2 – S-2743 / 10 / 10001 :001).
Steuern
Das BMF erläutert die ertragsteuerliche Behandlung des Verzichts eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionsanwartschaft gegenüber seiner Kapitalgesellschaft (Az. IV C 2 – S-2743 / 10 / 10001 :001).
Die Schweiz und die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen einer Konsultation gemäß Artikel 26 Abs. 3 des Abkommens vom 11. August 1971 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eine Verständigung über die Auslegung von Ziffer 1bis des Protokolls zu Artikel 15 Abs. 3 des DBA zur Besteuerung von fliegendem Personal vereinbart (BMF, Az. IV B 2 S-1301 – CHE / 07 / 10015-03).
Die BStBK weist darauf hin, dass die CFE (Confédération Fiscale Européenne), die 32 nationale Steuerberatervereinigungen aus 24 Ländern und somit mehr als 180.000 Steuerberater vertritt, für die Suche nach einem geeigneten ausländischen Steuerberater das Europäische Steuerberaterregister anbietet.
Das FG Münster hat zur Kindergeldberechtigung für ein volljähriges arbeitsuchendes Kind Stellung genommen (Az. 5 K 3809/10).
Lohnsteuerabzugsbeträge, die vom Arbeitgeber nicht an das Finanzamt abgeführt, aber als Einkünfte bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers erfasst wurden, können angerechnet werden. So das FG Münster (Az. 6 K 1498/11).
Das FG Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Aufwendungen für ein Theologiestudium als Fortbildungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit als Arzt zu berücksichtigen sind (Az. 3 K 1240/10).
„Steuerpolitik, die auf Datenhehlerei setzt, kann nicht für Steuergerechtigkeit sorgen“, kritisiert der Parlamentarische Staatssekretär im BMF Kampeter die erneuten Steuer-CD-Ankäufe aus der Schweiz. Die Bundesregierung setzt auf Rechtstaatlichkeit, nur das Steuerabkommen bringe Gerechtigkeit.
Die Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern richtet sich an alle Bedienstete, die mit der Umsatzsteuer befasst sind und beschäftigt sich mit den BFH-Urteilen vom 19.07.2011 zum Vorsteuerabzug aus Gebäudeaufwendungen im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage (Az. S-7300.2.1-14 / 48 St33).
Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepartnern bei der Grunderwerbsteuer bis zum Jahr 2010 verstößt laut Bundesverfassungsgericht gegen das Grundgesetz (Az. 1 BvL 16/11).
Laut BFH erstreckt sich die steuerliche Haftung des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers von Gegenständen, die er diesem Unternehmen überlässt, auch auf ein überlassenes Erbbaurecht, das dem Unternehmen als Betriebsgrundlage dient (Az. VII R 28/10).
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