Die Erteilung eines sog. AEO-Zertifikats „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ darf lt. BFH von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller seine in sicherheitsrelevanten Bereichen tätigen Bediensteten einer Sicherheitsüberprüfung anhand der sog. Terrorismuslisten unterzieht (Az. VII R 43/11).