Der DStV wendet sich erneut gegen die von der Bundesregierung im EStÄR 2012 geplante Erweiterung des steuerlichen Herstellungskostenbegriffs um die angemessenen Kosten der allgemeinen Verwaltung, der angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung.