Bei einer behördlichen Verpflichtung zur Rekultivierung sind laut BFH die Zuführungen zur Rekultivierungsrückstellung nicht wirtschaftlicher Bestandteil der an den Grundstückseigentümer zu leistenden Pachtzinsen (Az. IV R 54/09).
Steuern
Bei einer behördlichen Verpflichtung zur Rekultivierung sind laut BFH die Zuführungen zur Rekultivierungsrückstellung nicht wirtschaftlicher Bestandteil der an den Grundstückseigentümer zu leistenden Pachtzinsen (Az. IV R 54/09).
Der BFH hatte zu klären, in welcher Reihenfolge im Rahmen der Tonnagebesteuerung verrechenbare Verluste nach § 15a EStG mit Steuerbilanzgewinnen bzw. aufgelösten Unterschiedsbeträgen gemäß § 5a Abs. 4 EStG zu verrechnen sind (Az. IV R 14/09).
Setzt der Abzug von notwendigen Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung voraus, dass der weitere Hausstand ausschließlich aus beruflichem Anlass begründet worden ist? Der BFH entschied (Az. VI R 25/11).
In Änderung seiner Rechtsprechung hat der BFH entschieden, dass die Vereinigung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft i. S. von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG insoweit nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist, als sie auf einer schenkweisen Anteilsübertragung beruht (Az. II R 21/10).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Tabaksteuer – nach dem unzulässigen Verbringen der Tabakwaren in das deutsche Steuergebiet – zur Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer gehört (Az. VII R 51/11). Continue reading
Das BMF informiert, dass ehemalige staatliche Pensionsfonds der Niederlande nach dem Kassenstaatsprinzip in den Niederlanden besteuert werden (Az. IV B 3 – S-1301 – NDL / 07 / 10010).
Nutzt ein Steuerpflichtiger eine vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherung zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen, deren Finanzierungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, gehören laut BMF die Zinsen aus den in den Beiträgen enthaltenen Sparanteilen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen mit der Pflicht für das Versicherungsunternehmen, bei Verrechnung oder Auszahlung von Zinsen Kapitalertragsteuer einzubehalten (Az. IV A 4 – S-0361 – 10/95).
Der Deutsche Bundestag teilt mit, dass die Ende 2009 beschlossene Verlängerung der Steuerentlastung für Pflanzenölkraftstoffe Ende 2012 ausläuft und eine weitere Verlängerung nach Angaben der Bundesregierung nicht beabsichtigt sei.
Das FG Münster hat entschieden, dass eine im Jahr 2005 gezahlte Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zu sonstigen Einkünften führt, die zu 50 % der Besteuerung unterliegen (Az. 12 K 1280/08 E).
Laut FG Münster kann ein Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 AO auch dann noch fortbestehen, wenn er in einem Änderungsbescheid nicht ausdrücklich wiederholt wird (Az. 4 K 511/11 E).
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