Laut dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 sollen Wehrsold und Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende auch in Zukunft steuerfrei bleiben. Jedoch sollen weitere Bezüge der freiwillig Wehrdienstleistenden wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung besteuert werden. Das berichtet der Deutsche Bundestag.