Entgeltoptimierungen "nicht unproblematisch"

Die Bundesregierung listet Regelungen im EStG auf, die es ermöglichen, Lohn- oder Entgeltbestandteile ermäßigt zu besteuern, steuerfrei zu behandeln oder die klarstellend regeln, dass bestimmte Zahlungen und Zuwendungen an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer steuerlich nicht Lohnbestandteile darstellen. Entgeltoptimierungen seien wegen der Einnahmeausfälle für Fiskus und Sozialkassen nicht unproblematisch. Außerdem würden die Rentenansprüche der Arbeitnehmer gemindert.

 

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