Der DStV nimmt kritisch zur am 23.05.2012 beschlossenen Änderung des Versicherungsteuergesetzes Stellung.
Steuern
Der DStV nimmt kritisch zur am 23.05.2012 beschlossenen Änderung des Versicherungsteuergesetzes Stellung.
Laut BMF wird es nicht beanstandet, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung für bis zum In-Kraft-Treten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen noch auf der Grundlage der bis 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage geführt wird (Az. IV D 3 – S-7141 / 11/ 10003-06).
Nach Ablauf der Projektphase und sowohl umfangreichen als auch erfolgreichen Konsultationen zwischen der Bundesregierung und den Nutzern der E-Bilanz kann jetzt lt. BMF und BMWi auch im Bereich der Bilanzen das digitale Zeitalter beginnen.
Das BMF hat die Auswirkungen der Rechtsprechung des BFH und die Auswirkungen der Änderungen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 auf die ertragsteuerliche Behandlung des Wirtschaftsguts Baumbestand dargestellt (Az. IV D 4 – S-2232 / 0-01).
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein im Ausland tätiger Fernfahrer, der in der Schlafkabine seines Lkw übernachtet, nicht die Übernachtungspauschalen der Finanzverwaltung für Auslandsdienstreisen als Werbungskosten geltend machen kann (Az. VI R 48/11).
Der BFH hatte zu entscheiden, wie die Berechnung nach § 33a EStG abziehbarer Unterhaltsleistungen bei Selbständigen vorzunehmen ist (Az. VI R 31/11).
Laut BFH ist eine Überprüfung bestandskräftiger, nachträglich als unionsrechtswidrig erkannter Entscheidungen nach dem Ermessen der Verwaltungsbehörde nicht auch dann geboten, wenn der betreffende Bescheid wegen vermeintlich geklärter Rechtslage nicht zur Überprüfung des in letzter Instanz entscheidenden nationalen Gerichts gestellt worden ist (Az. VII R 27/10).
Der BFH hatte zu klären, ob eine zur Beschäftigung behinderter Menschen im Rahmen eines Integrationsprojekts auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gegründete gemeinnützige GmbH, die mit Hilfe einer anderen GmbH Leasingleistungen erbringt, für ihre Umsätze mit den Leasingnehmern den ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG 2005 beanspruchen kann, wenn sich das Integrationsprojekt in seiner Gesamtrichtung nicht als Zweckbetrieb darstellt (Az. V R 59/09).
Der BFH hatte zu entscheiden, wie Zinsen und Nebenleistungen aus einer durch Versteigerung realisierten Grundschuld steuerlich zu behandeln sind (Az. VIII R 28/09).
Von einer Anstalt des öffentlichen Rechts gehaltene und auf sie zugelassene Fahrzeuge sind lt. BFH auch dann nicht von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie ausschließlich im Auftrag einer Gemeinde zum Wegebau verwendet werden (Az. II R 31/10).
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