Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Finanzamt einem konkurrierenden Unternehmen Auskunft darüber erteilen muss, ob auf die Tätigkeit eines gemeinnützigen Vereins ein ermäßigter Umsatzsteuersatz angewendet worden ist. Anhand dieser Information kann der Unternehmer dann entscheiden, ob er wegen der Besteuerung des Vereins eine Konkurrentenklage erheben will (Az. VII R 4/11).