Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) – Änderung aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die GoBD, veröffentlicht mit BMF-Schreiben vom 28. November 2019 (BStBl I S. 1269), mit sofortiger Wirkung geändert (Az. IV D 2 – S-0316 / 21 / 10001 :002).

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MiFiR-Review: Bundesrepublik Deutschland macht von vorgesehenem Mitgliedstaatenwahlrecht Gebrauch und ermöglicht Weiterführung der Payment for Order Flow-Praxis im Inland bis Mitte 2026

Das PFOF-Verbot tritt lt. BMF am 28. März 2024 in Kraft und gilt dann bereits im grenzüberschreitenden Verkehr, auf den sich das Mitgliedstaatenwahlrecht nicht erstreckt. Nach dem Ende des Übergangszeitraums am 30. Juni 2026 findet das PFOF-Verbot auch auf inländische Kunden Anwendung.

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