Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Das BMF machte den Entwurf des überarbeiteten Teils „B. Betriebliche Altersversorgung“ des BMF-Schreibens bekannt. Den betroffenen Beteiligten wird damit Gelegenheit gegeben, über ihre Fachverbände weitere Fragen und Anregungen, die für die praktische Umsetzung der neuen steuerlichen Regelungen von Bedeutung sind, bis zum 13. Oktober 2017 vorzutragen.

Powered by WPeMatico

BFH zur Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung – Teilwertermittlung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Feststellung des Unterschiedsbetrages für das von einer Ein-Schiffs-Gesellschaft betriebene Seeschiff anlässlich des Übergangs zur Tonnagesteuer die Veräußerung eines Anteils an der Schifffahrtsgesellschaft zu berücksichtigen ist, die in der Zeit zwischen dem Feststellungszeitpunkt und der Stellung des Antrags auf Gewinnermittlung nach der Tonnage erfolgt ist (Az. IV R 3/14).

Powered by WPeMatico

Billigkeitserlass für Rückforderung von Kindergeld – Ermessensabwägung bei unzureichender Behördenzusammenarbeit

Laut FG Schleswig-Holstein ist die Ablehnung des Erlasses einer Kindergeldrückforderung ermessensfehlerhaft, wenn sie allein auf eine Verletzung von Informationspflichten gemäß § 68 Abs. 1 EStG gestützt wird, obwohl der Kindergeldempfänger den das Kindergeld anrechnenden Sozialleistungsträger (nicht aber die Familienkasse) ordnungsgemäß über den kindergeldrelevanten Sachverhalt informiert hat. Bei der Entscheidung über den Erlassantrag gemäß § 227 AO sei auch eine unzureichende Behördenzusammenarbeit zu berücksichtigen (Az. 1 K 34/16).

Powered by WPeMatico

Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs

Laut FG Schleswig-Holstein ist eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 FGO, wenn sie – entgegen dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO – nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hinweist. Die Einspruchsfrist beträgt dann ein Jahr (Az. 5 K 7/16).

Powered by WPeMatico