BFH zu Fondsgesellschaften – Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Anschaffung, Vermietung und Veräußerung von Gelenkwagen für den Güterschienenverkehr derart miteinander verknüpft waren, dass die Veräußerung im Zuge der Liquidation der Personengesellschaft zu laufendem Gewinn führte und ob deshalb die von den Klägern anlässlich ihres vorzeitigen Ausscheidens aus der Gesellschaft realisierten Gewinne ebenfalls nicht tarifbegünstigt sind (Az. IV R 6/14).

Powered by WPeMatico

Anwendungsfragen zum InvStG 2018 – Bestimmung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes

Das BMF hat zur Ermittlung des nach § 20 InvStG i. V. m. § 2 Abs. 6 – 9 InvStG anwendbaren Teilfreistellungssatzes gegenüber den Verbänden Stellung genommen. Erläutert wird, unter welchen Voraussetzungen ein Aktienfonds, ein Mischfonds oder ein Immobilienfonds vorliegt, auf den die Teilfreistellung nach § 20 InvStG anzuwenden ist (Az. IV C 1 S-1980-1 / 16 / 10010 :001).

Powered by WPeMatico

BFH zu Fondsgesellschaften – Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit – Überschreiten privater Vermögensverwaltung

Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob eine Fondsgesellschaft, indem sie Container erwirbt, diese vermietet und nach Ablauf der Laufzeit des Fonds planmäßig veräußert, Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, ob insbesondere eine nachhaltige Tätigkeit vorliegt und ob An- und Verkauf der Container mit der Vermietung zu einer einheitlichen gewerblichen Tätigkeit zu verklammern sind (Az. IV R 30/14).

Powered by WPeMatico

BFH zur Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Ermittlung der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften – insbesondere die Beschränkung auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG – für jede Beteiligung getrennt (so die betriebsbezogene Betrachtungsweise) oder zusammengefasst (so die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise) zu ermitteln ist (Az. X R 12/15).

Powered by WPeMatico