BFH zur Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG unionsrechtskonform dahin auszulegen ist, dass die Vorschrift keine Zugehörigkeit des Reinvestitionsguts zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte, sondern einer Betriebsstätte im Unionsgebiet erfordert und ob daher der Kläger einer ungarischen Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, die in seinem landwirtschaftlichen Betrieb gebildete Reinvestitionsrücklage auf Anschaffungskosten eines in Ungarn belegenen Grundstücks des Gesamthandsvermögens übertragen konnte (Az. VI R 84/14).

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BFH: Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Domainverwalter als Schuldner der Ansprüche aus einem Domainvertrag mit dem Vollstreckungsschuldner als Drittschuldner in Anspruch genommen werden kann und ob ein Leistungsverbot rechtswidrig ist, wonach Verfügungen des Vollstreckungsschuldners, die zu einer Änderung oder ggf. Löschung der Domain führen würden, nicht auszuführen sind (Az. VII R 27/15).

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BFH: Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage

Wird eine eingeführte Bezeichnung für einen Betrieb nicht mitverkauft, sondern lediglich im Rahmen eines Franchisevertrags zur Nutzung überlassen, sind nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen worden. Deshalb ist der Gewinn aus der Veräußerung als laufender Gewinn zu besteuern. So entschied der BFH (Az. X R 11/16).

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