Aufwendungen für das Büro eines Gerichtsvollziehers in seinem Einfamilienhaus können vollumfänglich abzugsfähig sein. Es sei als genehmigtes Geschäftszimmer kein häusliches Arbeitszimmer. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 4 K 3694/15).
Steuern
Aufwendungen für das Büro eines Gerichtsvollziehers in seinem Einfamilienhaus können vollumfänglich abzugsfähig sein. Es sei als genehmigtes Geschäftszimmer kein häusliches Arbeitszimmer. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 4 K 3694/15).
Das FG Baden-Württemberg erkannte in einem Urteil die Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auch bei negativer Gewinnprognose steuerlich an. Beim Betrieb von Photovoltaikanlagen spreche der Beweis des ersten Anscheins für eine Gewinnerzielungsabsicht, der durch die negative Totalgewinnprognose erschüttert werde (Az. 1 K 841/15).
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Betrieb und Verkauf einer Photovoltaikanlage zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Die GbR habe eine selbständige nachhaltige Betätigung mit der Absicht unternommen, Gewinn zu erzielen, und sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt (Az. 4 K 3005/14).
Die Entnahme von Wärme unterliegt der Umsatzsteuer. Die unentgeltliche Wertabgabe bemisst sich nach Auffassung des FG Baden-Württemberg nach den Selbstkosten, wenn das Blockheizkraftwerk nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen ist (Az. 1 K 755/16).
Der BFH entschied, dass ambulante Dialysezentren von der Gewerbesteuerbefreiung (vor 2015) nicht erfasst sind (Az. I R 74/14).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Zulage eines Polizeibeamten für Dienst zu wechselnden Zeiten nach §§ 17a bis d der Erschwerniszulagenverordnung die Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit nach § 3b EStG erfüllt (Az. VI R 30/16).
Die Steuerformulare verlangen, dass zuerst der Ehemann eingetragen wird und dann die Ehefrau – dies gilt sogar dann, wenn der Ehemann gar kein Einkommen hat oder weniger als seine Frau verdient. Deshalb setzt sich der Bund der Steuerzahler dafür ein, dass die Steuerformulare ehegattenneutral sein sollen.
Der Bundestag hat das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen. Wesentlicher Bestandteil der neuen Regelung ist die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen. Die DAV-Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung begrüßt die Neuregelung grundsätzlich, sieht jedoch einiges sehr kritisch.
Der Bundesrat will die sog. Freifunk-Initiativen fördern und ihnen den Status der Gemeinnützigkeit zukommen lassen. Dies sieht ein von den Ländern eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk (18/12105) vor.
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