Die Steuertermine des Monats April 2017 auf einen Blick.
Steuern
Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. So entschied das FG Köln (Az. 2 K 3652/14).
Der Formwechsel einer an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligten Kapitalgesellschaft (Obergesellschaft) in eine Personengesellschaft führt nicht zum anteiligen Wegfall des Gewerbesteuerverlustes bei der Untergesellschaft. Das hat das FG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 2 K 41/16).
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei der Ermittlung des fiktiven Dividendenanteils nach § 7 Satz 1 i. V. m. § 9 Satz 1 UmwStG aufgrund des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital der Kapitalgesellschaft nicht um einen außerbilanziell gebildeten Investitionsabzugsbetrag i. S. des § 7g EStG zu vermindern ist (Az. 4 K 98/15).
Das Nutzungsentgelt für die Zurverfügungstellung von Grundstücken als Ausgleichsfläche für den Naturschutz (in Form sog. „Ökopunkte“) im Rahmen der Überschusseinkünfte ist grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern. So das FG Schleswig-Holstein (Az. 2 K 2/16).
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Einräumung des Nutzungsrechts an einer Baumgrabstätte in einem Ruhehain eine steuerfreie Vermietung eines Grundstücks im Sinne des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG darstellt. Zugleich hat der Senat entschieden, dass es sich bei der Einräumung von Angelberechtigungen nicht um die Lieferung von Fischen, sondern um sonstige Leistungen handelt, die nicht der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG unterliegen (Az. 4 K 58/15).
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Überlassung von Vieheinheiten, die einer Empfänger-KG ermöglicht, gem. § 24 Abs. 2 Nr. 2 UStG als landwirtschaftlicher Betrieb zu agieren, ihrerseits nicht der Besteuerung nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG unterliegt (Az. 4 K 84/14).
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegräbniswald unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 12a UStG fällt (Az. 4 K 36/14).
Das FG Schleswig-Holstein hat erkannt, dass ein Steuerbescheid auch dann dem Insolvenzverwalter gegenüber wirksam bekanntgegeben sein kann, wenn dieser ohne den ausdrücklichen Zusatz „als Insolvenzverwalter“ namentlich im Adressfeld des Steuerbescheides aufgeführt ist (Az. 1 K 171/14) .
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass für eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG eine bestandene Prüfung zum Heilpraktiker (oder ein entsprechend anerkennungsfähiger ausländischer [hier: polnischer] Prüfungsabschluss) nicht ausreicht. Erforderlich sei grundsätzlich eine Tätigkeitserlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Eine Tätigkeit als „Heiler“ (Handauflegen) sei keine Tätigkeit i. S. d. Heilpraktikergesetzes (Az. 4 K 153/13).
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