Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob der Finanzierungszusammenhang von Gesellschafterdarlehen dadurch gelöst wird, dass der Mitunternehmer seine Beteiligung in eine andere Personengesellschaft einbringt (Az. I R 92/12).
Steuern
Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob der Finanzierungszusammenhang von Gesellschafterdarlehen dadurch gelöst wird, dass der Mitunternehmer seine Beteiligung in eine andere Personengesellschaft einbringt (Az. I R 92/12).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist, weil durch die Zahlung der nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldeten Steuer durch den Rechnungsaussteller (Insolvenzschuldner) eine Gefährdung des Steueraufkommens von Beginn an ausgeschlossen war (Az. VII R 34/15).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob vinkulierte Namensaktien notwendiges Betriebsvermögen eines Börsenmaklers sind und ob ein Buchungsvorgang, der das Entnahmekonto anspricht eine erkennbare Entnahmehandlung darstellt (Az. III R 42/13).
Bund und Länder haben sich einvernehmlich auf Kriterien zur steuerlichen Aufarbeitung vergangener Cum/Cum-Gestaltungen verständigt. Die Finanzämter der Länder können damit flächendeckend und nach einheitlichen Kriterien Cum/Cum-Transaktionen aufgreifen, die vor der Gesetzesänderung bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt wurden. Die unrechtmäßige Anrechnung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer wird auf diesem Wege verhindert.
Der EuGH entschied, dass der Ausschluss elektronisch gelieferter digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften von der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar ist (Az. C-390/15).
Ist ein Steuerpflichtiger nach den mit seinem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen aufgrund einer die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Erkrankung (hier: Hirnschlag) zur privaten Nutzung eines ihm überlassenen Firmenwagens zeitweise nicht befugt und auch eine vertragswidrige Nutzungsüberlassung an Dritte auszuschließen, ist lt. FG Düsseldorf der geldwerte Vorteil aus der Pkw-Überlassung in diesem Zeitraum nicht als Arbeitslohn zu erfassen (Az. 10 K 1932/16 E).
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 26 Abs. 5 bis 7 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010 haben die zuständigen Behörden eine Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren abgeschlossen (Az. IV B 2 – S-1301-CHE / 07 / 10026-10).
Die Bundesregierung will Gewinnverlagerungen unterbinden und die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen einschränken. Dazu hat sie einen Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen eingebracht (18/11233).
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass Eltern die Kosten, die ihnen durch Besuchsreisen zu ihrem im Ausland lebenden Kind entstanden sind, nicht als sog. außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen können (Az. 2 K 2360/14).
Der Behindertenpauschbetrag schließt die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen „Epilepsiehund“ als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung aus. Der Steuerpflichtige habe ein Wahlrecht: Behindertenpauschbetrag oder steuerliche Berücksichtigung der Einzelaufwendungen, so das FG Baden-Württemberg (Az. 2 K 2338/15).
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