Die EU-Kommission führt bis zum 31.05.2017 eine öffentliche Konsultation über die Funktionsweise der Zusammenarbeit der nationalen Steuerverwaltungsbehörden im Bereich Mehrwertsteuer und zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in der EU durch.
Steuern
Die EU-Kommission führt bis zum 31.05.2017 eine öffentliche Konsultation über die Funktionsweise der Zusammenarbeit der nationalen Steuerverwaltungsbehörden im Bereich Mehrwertsteuer und zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in der EU durch.
Die EU-Kommission hat eine bis zum 29.05.2017 andauernde Konsultation zum Schutz von Whistleblowern eingeleitet. In ihrer Mitteilung über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung hatte die EU-Kommission die Notwendigkeit von wirksamen Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, die mit ihren offengelegten Informationen einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Betrug oder Steuerhinterziehung leisten, bekräftigt.
Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 08.03.2017 das von der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland geschlossene neue Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen. Es ersetzt das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1979.
Die Bundessteuerberaterkammer lehnt die aktuell diskutierten Anzeigepflichten für Steuergestaltungsmodelle ab, denn sie gehen mit einem erheblichen Bürokratieaufwand einher und behindern das grundsätzliche Recht auf Steuergestaltung.
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, welchen Umfang eine Zurückweisung nach § 80 Abs. 5 AO in Abgrenzung zur Regelung des § 7 Abs. 1 Nr. 1 StBerG hat und ob das Verbot der nicht nur vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstleistung ohne Domizil und Anwendung des Niederlassungsrechts eine Diskriminierung des EU-Dienstleistungsrechts und des Wettbewerbsrechts darstellt (Az. II R 33/16).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b Abs. 1 EStG steuerfrei sind, wenn die Zuschläge im Arbeitsvertrag zwar als pauschal bezeichnet, dann aber trotzdem entsprechend der geleisteten Arbeit abgerechnet werden (Az. VI R 61/14).
Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob der Finanzierungszusammenhang von Gesellschafterdarlehen dadurch gelöst wird, dass der Mitunternehmer seine Beteiligung in eine andere Personengesellschaft einbringt (Az. I R 92/12).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist, weil durch die Zahlung der nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldeten Steuer durch den Rechnungsaussteller (Insolvenzschuldner) eine Gefährdung des Steueraufkommens von Beginn an ausgeschlossen war (Az. VII R 34/15).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob vinkulierte Namensaktien notwendiges Betriebsvermögen eines Börsenmaklers sind und ob ein Buchungsvorgang, der das Entnahmekonto anspricht eine erkennbare Entnahmehandlung darstellt (Az. III R 42/13).
Bund und Länder haben sich einvernehmlich auf Kriterien zur steuerlichen Aufarbeitung vergangener Cum/Cum-Gestaltungen verständigt. Die Finanzämter der Länder können damit flächendeckend und nach einheitlichen Kriterien Cum/Cum-Transaktionen aufgreifen, die vor der Gesetzesänderung bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt wurden. Die unrechtmäßige Anrechnung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer wird auf diesem Wege verhindert.
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