Der Rat der EU hat am 21.02.2017 seinen Standpunkt zu den Vorschriften festgelegt, mit denen „hybride Gestaltungen“ mit den Steuersystemen von Drittländern unterbunden werden sollen.
Steuern
Der Rat der EU hat am 21.02.2017 seinen Standpunkt zu den Vorschriften festgelegt, mit denen „hybride Gestaltungen“ mit den Steuersystemen von Drittländern unterbunden werden sollen.
Das BMF-Schreiben regelt, wann bei Billigkeitsmaßnahmen im Rahmen der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, jeweils die Zustimmung des BMF einzuholen ist (Az. IV A 3 – S-0336 / 07 / 10010-02).
Die Bundesregierung hat am 22. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beschlossen. Darüber informiert das BMF.
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 Euro personenbezogen anzuwenden, sodass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann. Dies entschied der BFH mit zwei Urteilen hat dabei seine Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG zugunsten der Steuerpflichtigen geändert (Az. VI R 53/12, VI R 86/13).
Ein Finanzamt verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn es zunächst aufgrund einer einvernehmlichen Beendigung eines Finanzrechtsstreits den angefochtenen Steuerbescheid zwar aufhebt, im Anschluss daran aber erneut einen inhaltsgleichen Verwaltungsakt erlässt. Laut BFH liege dann ein Verstoß gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens („venire contra factum proprium“) vor (Az. X R 57/13).
Betreibt eine städtische Gesellschaft ein verlustbringendes Freibad nicht selbst, sondern verpachtet sie es an einen Trägerverein, liegen die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung dauerdefizitärer Tätigkeiten der öffentlichen Hand nicht vor. Laut BFH seien Verpachtungstätigkeiten nicht begünstigt (Az. I R 56/15).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Geldschenkungen, die unter der Auflage erfolgen, diese für den Erwerb und die Renovierung einer Eigentumswohnung zu verwenden, zu einer Abschreibungsberechtigung führen (Az. IX R 26/15).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Steuermasseverbindlichkeiten (nach Vorsteuerberichtigung) gemäß § 55 InsO dadurch entstehen, dass der Insolvenzverwalter eines Unternehmens vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistete Zahlungen auf mit Umsatzsteuer behaftete Verbindlichkeiten im Wege der Anfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO zur Masse zieht (Az. V R 26/16).
Laut FG Niedersachsen sind die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen, insbesondere der Fremdvergleich, auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden Dritten grds. nicht anzuwenden. Eine Anwendung sei auch dann ausgeschlossen, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gewisses Näheverhältnis – im Streitfall: ehemalige nichteheliche Lebensgemeinschaft – bestehe (Az. 9 K 316/15).
Die EU-Kommission begrüßt neue Regelungen gegen Steuervermeidung durch Nicht-EU-Länder, wonach verhindert werden soll, dass multinationale Unternehmen durch Ausnutzen unterschiedlicher Steuersysteme u. a. von Nicht-EU-Ländern („hybride Gestaltungen“) die Körperschaftsteuer umgehen.
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