Das Bundeszentralamt für Steuern warnt davor, dass Betrüger unter dem Namen des BZSt versuchen, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen.
Steuern
Das Bundeszentralamt für Steuern warnt davor, dass Betrüger unter dem Namen des BZSt versuchen, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen.
Das BMF hat festgelegt, in welchen Fällen vorläufige Steuerfestsetzungen nach § 165 Abs. 1 AO im Hinblick auf anhängige Musterverfahren ergehen und in welchen Fällen bisherige Vorläufigkeitsvermerke aufgehoben werden (Az. IV A 3 – S-0338 / 07 / 10010).
Wie das BMF mitteilt, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass multinationale Unternehmen Gewinne durch Lizenzzahlungen in Staaten mit besonderen Präferenzregelungen (sog. Lizenzboxen, Patentboxen oder IP-Boxen) verschieben, die nicht den Anforderungen des BEPS-Projekts der OECD und G20 entsprechen.
Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2017 zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die zu Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer führen.
Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen führt nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die sog. „Managementbeteiligung“ von einem Arbeitnehmer der Unternehmensgruppe gehalten und nur leitenden Mitarbeitern angeboten worden war. So entschied der BFH (Az. IX R 43/15).
Leistet ein persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA bei Übernahme der Beteiligung neben der Sondereinlage ein Aufgeld, ist die KGaA nicht nach § 24 Abs. 2 UmwStG a. F. berechtigt, die bereits vorhandenen Wirtschaftsgüter mit den Buchwerten oder mit einem höheren Wert anzusetzen. So entschied der BFH (Az. I R 57/14).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Personenidentität in der Geschäftsführung von Organgesellschaft und Organträger für das Merkmal der organisatorischen Eingliederung ausreichend ist oder ob es erforderlich ist, dass der Organträger selbst die Geschäftsführung bei der Organgesellschaft wahrnimmt (Az. XI R 30/14).
Der BFH entschied u. a., dass die Einschätzung, ob ein Verfahren Schwierigkeiten aufweist, dem Entschädigungsgericht und nicht dem Ausgangsgericht obliegt (Az. X K 2/15).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Entnahme im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG vorliegt, wenn ein Grundstück des Anlagevermögens, dessen Buchwert den Teilwert übersteigt, anlässlich der Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge in das Privatvermögen überführt wird (Az. IV R 46/13).
Laut BFH unterliegt der Erwerb von Anteilen an einer forstwirtschaftlichen Haubergsgenossenschaft nicht der Grunderwerbsteuer. Wegen der gesamthänderischen Bindung des Gemeinschaftsvermögens seien die Haubergsanteile keine Miteigentumsanteile i. S. von §§ 741 ff., 1008 ff. BGB an den Haubergsgrundstücken (Az. II R 17/15).
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