Das BMF erläutert die steuerliche Behandlung von Alterseinkünften nach Art. 17 DBA Niederlande vom 12. April 2012 (IV B 3 – S-1301-NDL / 15 / 10002).
Steuern
Das BMF erläutert die steuerliche Behandlung von Alterseinkünften nach Art. 17 DBA Niederlande vom 12. April 2012 (IV B 3 – S-1301-NDL / 15 / 10002).
Das BMF erläutert die umsatzsteuerliche Behandlung eines Erdgasspeichers als Teil des Erdgasnetzes i. S. d. § 3g UStG (Az. III C 2 – S-7124 / 10 / 10001 :001).
Die Abgeordneten des EU-Parlaments fordern, dass die EU-Kommission ihre „schwarze Liste“ von Ländern, die ein Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisiko darstellen, überarbeitet. In einer entsprechenden Entschließung fordern sie, dass die Liste erweitert werden sollte, um z. B. auch Staaten, die Steuerdelikte ermöglichen, einzuschließen.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert die Pläne des BMF, über ein Kfz-Steueränderungsgesetz ein neues Messverfahren zur Messung von Emissionswerten einzuführen, das regelmäßig zur Messung höherer CO2-Werte und damit zu einer höheren Kfz-Steuer führt.
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass eine Zug-Servicemitarbeiterin, die ihren Dienst täglich am selben Bahnhof beginnt und beendet, dort dennoch keine regelmäßige Arbeitsstätte hat, weil sie ihre Haupttätigkeit im Zug erbringt (Az. 2 K 2581/14).
Laut BMF sieht der BFH die halbstündige oder stundenweise Überlassung von Zimmern in einem „Stundenhotel“ mit nur geringfügigen begleitenden Leistungen als umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG an, weil keine Beherbergung vorliege. Unabhängig davon sei nach der Rechtsprechung des BFH die Vermietung von Zimmern an Prostituierte umsatzsteuerpflichtig. Auch sei in einem regulären Bordellbetrieb der volle und nicht der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Hotelleistungen anzuwenden (Az. III C 3 – S-7168 / 0 :002).
Erhält ein Aktionär einen Barausgleich anlässlich eines Aktientausches für vor dem 01.01.2009 erworbene ausländische Aktien, die wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren, ist die Zahlung nicht in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifzieren. So entschied der BFH (Az. VIII R 10/13).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob sich in Fällen, in denen der Kunde als Abnehmer des Gegenstands der Lieferung feststeht, der Ort und der Zeitpunkt der Lieferung auch bei kurzfristiger Einlagerung in ein Lager des Lieferanten nach § 3 Abs. 6 UStG richtet (Az. V R 31/15).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine irrige Beurteilung des Sachverhalts durch das Finanzamt vorliegt, wenn es im Jahre 2005 der Klägerin zugeflossene Kirchensteuerübererstattungen, welche aus Kirchensteuerzahlungen für die VZ 2000 bis 2003 resultieren, aus „Vereinfachungsgründen“ in den VZ 2004 zurück überträgt und ob das Finanzamt nach einer für die Klägerin erfolgreichen finanzgerichtlichen Entscheidung über die Einkommensteuerfestsetzung 2004 die Steuerbescheide der Jahre 2000 bis 2003 nach § 174 Abs. 4 AO ändern durfte, um die zutreffenden materiell-rechtlichen Folgen zu erreichen (Az. X R 31/14).
Laut FG Düsseldorf führt die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern und unterliegt daher nicht der Lohnsteuer (Az. 1 K 2470/14 L).
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