Änderungen beim Nachweis über gezahlte Spenden oder Mitgliedsbeiträge

Der DStV weist darauf hin, dass sich im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, das weitgehend am 01.01.2017 in Kraft treten soll, u. a. der Nachweis über gezahlte Spenden oder Mitgliedsbeiträge ändern wird: Der Steuerpflichtige habe künftig eine Belegaufbewahrungspflicht, dafür entfalle die Pflicht, die Belege vorzulegen.

 

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Umfang der Anrechnung ausländischer Steuern bei einem Krankenversicherungsunternehmen

Das FG Münster berichtet, dass der BFH in der Revision (Az. I R 61/14) das Urteil des FG Münster (Az. 10 K 1310/12 K) teilweise bestätigt hat. Danach ist bei einem Krankenversicherungsunternehmen der anrechenbare Betrag ausländischer Quellensteuer auf Kapitalerträge verhältnismäßig gemäß § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG um anteilige Verwaltungskosten für Kapitalanlagen, nicht aber um Teile der Zuführung zu versicherungstechnischen Rückstellungen zu mindern.

 

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Kein WK- oder SA-Abzug von Zahlungen zum Ausgleich einer Betriebsrente nach altem Versorgungsausgleichsrecht

Eine Ausgleichszahlung an den geschiedenen Ehegatten zur Abgeltung des Versorgungsausgleichs einer Betriebsrente ist steuerlich nicht abzugsfähig, wenn der Versorgungsausgleich nach der vor dem 1. September 2009 geltenden Rechtslage vorgenommen wurde. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 7 K 727/14 E).

 

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Gegen Steuergestaltung: Bundesregierung setzt Empfehlungen des BEPS-Projekts um

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ beschlossen. Damit sollen internationale Zusagen und Verpflichtungen aus dem BEPS-Projekt der OECD und G20 vom Oktober 2015 und aus Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht überführt werden.

 

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BFH: Kein Abzug ausländischer Steuer im Missbrauchsfall

Sind dem Steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen einer GmbH zuzurechnen, da eine zwischen ihm und der GmbH bestehende Beteiligungskonstruktion über ausländische Gesellschaften als Gestaltungsmissbrauch anzusehen ist, kann er die von einer zwischengeschalteten Auslandsgesellschaft im Ausland gezahlte Dividendensteuer nicht von seinen Einkünften abziehen. Dies entschied der BFH (Az. I R 73/14).

 

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