Anwendungserlass zu § 153 AO

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben den Anwendungserlass zur AO (AEAO) um eine Regelung zu § 153 AO ergänzt. Die neue Anweisung erläutert u. a., wie die Berichtigung einer Erklärung – insbesondere einer Steuererklärung – (§ 153 AO) von einer Selbstanzeige (§ 371, § 378 Abs. 3 AO) abzugrenzen ist (Az. IV A 3 – S-0324 / 15 / 10001 // IV A 4 – S-0324 / 14 / 10001).

 

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Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren

Das BMF hat die Grundsätze des BFH-Urteils V R 48/13 übernommen, wonach die bei den Steuerberichtigungen im Insolvenzverfahren sowie im Insolvenzeröffnungsverfahren bei Bestellung eines sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalters geltenden Regeln regelmäßig auch im Falle der Bestellung eines sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters Anwendung finden (Az. III C 2 – S-7330 / 09 / 10001 :002).

 

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