Nach Ansicht des BMF liegt dem Umsatzsteuerrecht ein überholtes Bild einer Werkstatt für behinderte Menschen zugrunde. Daher erfolgt eine Erweiterung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (Az. III C 2 – S-7242-a / 09 / 10005).
Steuern
Nach Ansicht des BMF liegt dem Umsatzsteuerrecht ein überholtes Bild einer Werkstatt für behinderte Menschen zugrunde. Daher erfolgt eine Erweiterung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (Az. III C 2 – S-7242-a / 09 / 10005).
Der DStV spricht sich gegen ein Vorabprüfungsrecht der EU-Kommission bei Erlass oder Änderung von Berufsregeln aus.
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt die Entscheidung der Kommission, mit der die Rückforderung der von Frankreich, Irland und Italien für die Tonerdegewinnung gewährten Steuerbefreiungen angeordnet wurde (Rs. T-50/06).
Die Rentenerhöhung im Juli 2016 hat auch ihre Schattenseite: Immer mehr Rentner rutschen in die Steuerpflicht. Der Bund der Steuerzahlung nimmt dazu Stellung.
Der Bundesrat hat am 22. April 2016 Maßnahmen gegen internationale Steuerflucht und Steuerhinterziehung gefordert. Steuerschlupflöcher müssten geschlossen, Steuerkriminalität bekämpft sowie die internationale Zusammenarbeit verbessert werden.
Das BMF informiert über eine Übergangsregelung, nach der trotz der ab 01.01.2016 geltenden neuen Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG in der bis zum Jahr 2015 geltenden Fassung auch im Jahr 2016 noch möglich ist (Az. III C 2 – S-7106 / 07 / 10012-06).
Das BMF hat in Ergänzung seines Schreibens vom 18.01.2016 zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer bestimmt, dass vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44a Abs. 6 EStG bei gebündelter Vermögensanlage für rechtlich unselbstständige Stiftungen der Kommunen Abstand genommen wird (Az. IV C 1 – S-2404 / 10 / 10005).
Das BMF informiert, dass Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Fotobüchern dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegen (Az. III C 2 – S-7225 / 12 / 10001).
Nach der Veröffentlichung der Panama Papers erhöhen die führenden Industrie- und Schwellenländer den Druck auf Steueroasen. In einer gemeinsamen Erklärung kündigten die G20-Finanzminister in Washington „Abwehrmaßnahmen“ gegen unkooperative Länder an.
Nach der vor dem StEntlG 1999/2000/2002 geltenden Rechtslage kann im Fall der Realteilung mit Buchwertfortführung ein gewinnwirksamer Bilanzierungsfehler der realgeteilten Personengesellschaft nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs bei den Realteilern berichtigt werden. So entschied der BFH (Az. VIII R 33/13).
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