Laut FG Baden-Württemberg zählt die Durchführung von Postzustellungsaufträgen nicht zu den sog. Post-Universaldienstleistungen und ist damit nicht nach europarechtlichen Vorgaben von der Umsatzsteuer befreit (Az. 9 K 403/12).
Steuern
Laut FG Baden-Württemberg zählt die Durchführung von Postzustellungsaufträgen nicht zu den sog. Post-Universaldienstleistungen und ist damit nicht nach europarechtlichen Vorgaben von der Umsatzsteuer befreit (Az. 9 K 403/12).
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass durch die Übergabe von Bargeld erbrachte Unterhaltszahlungen an in Italien lebende nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen steuerlich anerkannt werden können, wenn sich die Überbringung durch Vernehmung des Geldboten als Zeugen tatsächlich belegen lässt (Az. 8 K 3609/13).
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass das Finanzamt nicht berechtigt ist, eine Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen ausschließlich zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse Dritter durchzuführen und den Steuerpflichtigen zur Vorlage der hierfür erforderlichen Unterlagen aufzufordern (Az. 3 K 2419/14).
2014 war der Kinderfreibetrag zu niedrig. Darauf hatte der BdSt hingewiesen. Auf diese Argumentation bezieht sich das Niedersächsische Finanzgericht, das jetzt ernsthafte Zweifel an den Kinderfreibeträgen 2014 äußert. Betroffen sind alle Eltern, die im Jahr 2014 Solidaritätszuschlag gezahlt haben, denn die Berechnung dieser Ergänzungsabgabe orientiert sich an den Kinderfreibeträgen.
Das OVG Sachsen hat in zwei Parallelverfahren entschieden, dass die Höhe der in Leipzig im Zeitraum von Oktober 2006 bis Juli 2007 erhobenen Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte für die Gerätebetreiber eine erdrosselnde Wirkung hat (Az. 5 A 251/10, 5 A 252/10).
Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat für eine Begrenzung der Mehrwertsteuer-Erstattung für Kunden aus Nicht-EU-Ländern ein. Künftig soll eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer nur bei Überschreitung einer sog. Bagatellgrenze von mindestens 50 Euro möglich sein.
Das BMF geht auf die Frage ein, ob die Regelungen von R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2015 zu Kantinenmahlzeiten und Essensmarken entsprechend anzuwenden sind, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlage einen Anspruch auf arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten einräumt, auch ohne sich Papier-Essensmarken zu bedienen, die bei einer Annahmestelle in Zahlung genommen werden (Az. IV C 5 – S-2334 / 08 / 10006).
Die Europäische Kommission hat über die wirtschaftlichen Herausforderungen der Mitgliedstaaten und über eine Mehrwertsteuerreform in der EU diskutiert.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Investmentbesteuerung gebilligt. Damit wird die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern vereinfacht und leichter handhabbar gemacht.
Das BMF teilt mit, dass Deutschland und Finnland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet haben, das zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation bedarf.
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