Der BFH hat die Rechtsauffassung des FG Münster zur Höhe des Betriebsausgabenabzugs für sog. Dreiecksfahrten eines selbstständigen Steuerberaters weitgehend bestätigt. Hierbei handelt es sich um Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, bei denen eine Einzelfahrt am Tag durch einen Mandantenbesuch unterbrochen wird (Az. VIII R 12/13).