Das FG Düsseldorf erkennt u. a. nachträgliche Anschaffungskosten nicht an, soweit die Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Ablösung der vom Kläger gewährten Sicherheiten verwendet worden ist (Az. 11 K 3617/13 und 11 K 3615/13).
Steuern
Das FG Düsseldorf erkennt u. a. nachträgliche Anschaffungskosten nicht an, soweit die Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Ablösung der vom Kläger gewährten Sicherheiten verwendet worden ist (Az. 11 K 3617/13 und 11 K 3615/13).
Leistungen am „Gesundheitstelefon“ sind nicht von der Umsatzsteuer befreit. Telefonische Beratungsleistungen seien weder in Form des Gesundheitstelefons noch in Form der Patientenbegleitprogramme Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin. So das FG Düsseldorf (Az. 1 K 1570/14).
Der BFH hat entschieden, dass er die Höhe der bis Dezember 2011 geltenden Aussetzungszinsen nicht für verfassungswidrig hält. Eine entsprechende Vorlage an das BVerfG sei nicht geboten (Az. IX R 5/14).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein „passiv“ Versicherter und Pflichtmitglied der berufsständischen Einrichtung der Rechtsanwälte und Steuerberater zum begünstigten Personenkreis des § 10a Abs. 1 EStG gehört (Az. X R 11/13).
Laut BFH sind die in einem ambulanten Rehabilitationszentrum vor 2015 erbrachten Leistungen nicht von der Gewerbesteuer befreit (Az. X R 2/13).
Ein Antrag auf Ist-Besteuerung kann lt. BFH auch konkludent gestellt werden. Hat ein Steuerpflichtiger einen hinreichend deutlichen Antrag auf Genehmigung der Ist-Besteuerung beim Finanzamt gestellt, dann hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist (Az. V R 47/14).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Leistungsaustausch zwischen der Apotheke als leistendem Unternehmer und der gesetzlichen Krankenversicherung als Leistungsempfänger stattfindet, wenn zwischen den Apotheken und den gesetzlichen Krankenversicherungen öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen wurden (Az. XI R 2/13).
Im Zusammenhang mit dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und USA geschlossenen FATCA-Abkommen über den automatischen Informationsaustausch hat das BMF ein ausführliches Anwendungsschreiben herausgegeben (Az. IV B 6 – S-1316 / 11 / 10052 :133).
Die deutschen Banken setzen sich bei einer Anhörung im Bundestag für den Erhalt der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein. Die von Kapitalerträgen pauschal einbehaltene Steuer in Höhe von 25 Prozent sorge für ein funktionierendes Steuerregime für Kapitaleinkünfte. Damit nahmen die Banken Stellung zu zwei Oppositionsanträgen, die die Abschaffung der Abgeltungsteuern fordern.
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