Die BStBK hat zum Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG Stellung genommen und auf Änderungsbedarf bei einigen Punkten hingewiesen.
Steuern
Die BStBK hat zum Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG Stellung genommen und auf Änderungsbedarf bei einigen Punkten hingewiesen.
Im Rahmen des Investmentsteuerreformgesetzes soll eine Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus im Streubesitz befindlichen Anteilen eingeführt werden. Die BStBK lehnt diese Änderung in ihrer Stellungnahme zum BMF-Diskussionsentwurf ab, weil damit ein bei der Dividendenbesteuerung im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens bereits bestehender Systembruch ausgedehnt würde. Continue reading
Das Gericht urteilte u. a., dass das LuftVStG weder das völkerrechtliche Prinzip der Souveränität der Staaten noch die Gebiets- und Lufthoheit anderer Staaten verletze, da nur Flüge besteuert würden, deren Abflug im Inland erfolge (Az. 7 K 631/12).
Finanzinstitute müssen künftig einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten übermitteln, damit die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung zum Austausch von Informationen über Finanzkonten mit anderen Ländern nachkommen kann. Dies sieht der Gesetzentwurf zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze vor.
Wie die Bundesregierung mitteilt, ist es zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit erforderlich, die Zusammenarbeit mit anderen Staaten zu intensivieren, insbesondere durch Ausbau des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten.
Das BMF hat das Vordruckmuster für die Bescheinigung der 2015 angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL 2015) bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2439 / 15 / 10001).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Sondervergütungen – hier Avalprovisionen für die Übernahme einer Bürgschaft – Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft sind, die als Gewinn eines einzigen nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG anzusehen sind (Az. I R 52/13).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die nachträgliche Erhöhung der zugesagten Pensionsansprüche eines (nicht beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführers durch die Erhöhung seiner Aktivbezüge eine nachträgliche Pensionszusage darstellt, für die die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien der typisierenden Betrachtungsweise zur ‚Erdienbarkeit einer Pensionszusage‘ erfüllt sein müssen (Az. I R 17/14).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Teilwertabschreibung auf ein der ausländischen Tochtergesellschaft aufgrund eines Darlehensvertrages hingegebenes verzinsliches, nicht besichertes (eigenkapitalersetzendes) Darlehen zu einer Gewinnverlagerung ins Ausland i.S. des § 1 AStG führt (Az. I R 29/14).
Der BFH entschied, dass bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG keine quellenbezogene Betrachtung anzustellen ist. Innerhalb einer Einkunftsart seien somit positive und negative Ergebnisse aus verschiedenen Quellen zu saldieren (Az. III R 7/14).
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