Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass die Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau über die Erhebung einer Steuer auf private Übernachtungen rechtmäßig ist (Az. 2 S 2555/13).
Steuern
Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass die Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau über die Erhebung einer Steuer auf private Übernachtungen rechtmäßig ist (Az. 2 S 2555/13).
Der Bundestag hat die Erhöhung des Kindergeldes und der Steuerfreibeträge beschlossen. Außerdem soll der Freibetrag für Alleinerziehende stufenweise steigen.
Die EU-Kommission hat beschlossen, Belgien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Grund dafür ist die Steuergesetzgebung des Landes, das für Immobilieneinkünfte unterschiedliche Bewertungsmethoden vorsieht.
Mit dem BMF-Schreiben wird das Vordruckmuster für den Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität (Vordruckmuster USt 1 TH) neu bekannt gegeben (Az. IV D 3 – S-7279 / 13 / 10002).
Der X. BFH-Senat hat dem Großen Senat des BFH die Frage vorgelegt, ob der sog. Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt (Az. X R 23/13).
Ein Alleinerbe erhält keine Erbschaftsteuerbefreiung bezüglich eines Wohnungs-Miteigentumsanteils, wenn er die Wohnung nach dem Erbfall nicht selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt, sondern den vom Vater geerbten Wohnungs-Miteigentumsanteil unentgeltlich an die dort weiterhin wohnende Mutter überlässt. Das hat das FG Hessen entschieden (Az. 1 K 118/15).
Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan zur grundlegenden Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU vorgelegt. Er enthält eine Reihe von Initiativen, um missbräuchlicher Steuergestaltung entgegenzuwirken, nachhaltige Einnahmen zu gewährleisten und das Geschäftsumfeld im Binnenmarkt zu verbessern.
Der BFH hat zur Anwendung des Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 EStG auf einen nach § 18 Abs. 4 UmwStG 1995/2002 (jetzt § 18 Abs. 3 UmwStG) gewerbesteuerpflichtigen Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft entschieden (Az. IV R 3/12).
Laut BFH handelt es sich bei einer Vorabverwaltungsgebühr, die vor Einführung der Abgeltungsteuer bei Abschluss eines Kapitalanlagevertrages gemäß dem Grand-Slam-Programm gezahlt wird, nicht um eine missbräuchliche Gestaltung, sondern um abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Az. VIII R 44/12).
Der BFH entschied, dass die in § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 2007 verwendete Begriffsdefinition für KMU europarechtlich zu interpretieren ist (Az. III R 48/13).
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