Das FG Hamburg hat einer Klägerin Recht gegeben, die sich gegen die Besteuerung von nicht realisierten Wertzuwächsen („stille Reserven“) anlässlich einer gesellschaftsrechtlichen Umwandlung gewehrt hatte (Az. 2 K 66/14).
Steuern
Das FG Hamburg hat einer Klägerin Recht gegeben, die sich gegen die Besteuerung von nicht realisierten Wertzuwächsen („stille Reserven“) anlässlich einer gesellschaftsrechtlichen Umwandlung gewehrt hatte (Az. 2 K 66/14).
Die EU-Kommission will in einem Aktionsplan eine Strategie für die Neubelebung der Arbeiten zur Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) auf EU-Ebene, für die Umsetzung von Maßnahmen gegen Steuervermeidung sowie zur weiteren Verstärkung der steuerlichen Transparenz entwickeln.
Das BMF informiert, wie bei der Frage der steuerlichen Behandlung von negativen Einlagezinsen und von Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren sowie bei der im letzteren Fall damit einhergehenden Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug zu verfahren ist (IV C 1 – S-2210 / 15 / 10001 :002 // IV C 1 – S-2252 / 10 / 10006 :007).
Mit dem BMF-Schreiben wird klargestellt, dass bei der Überlassung eines Kongresszentrum oder von Teilen hiervon einschließlich des Veranstaltungsequipments an einen Veranstalter sowie für Leistungen im Zusammenhang mit einem Kongress die Ortsregelung für Veranstaltungsleistungen entsprechend anzuwenden ist (Az. IV D 3 – S-7117-a / 0 :001).
Die EU und die Schweiz haben am 27.05.2015 ein neues Abkommen über Steuertransparenz unterzeichnet, das wesentlich dazu beitragen soll, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu verbessern.
Voraussetzung für die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen im Falle von psychotherapeutischen Behandlungen und der medizinisch erforderlichen auswärtigen Unterbringung eines an einer Behinderung leidenden Kindes ist, dass die in § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStDV normierten Nachweise erbracht werden, welche nicht durch andere Unterlagen ersetzt werden können. So der BFH (Az. VI R 85/13).
Der BFH entschied, dass Leistungen, die von einer privatrechtlichen Institution für die Aufnahme von Pflegepersonen in einen Haushalt über Tag und Nacht gewährt werden, als Beihilfe zur Erziehung nach § 3 Nr. 11 des EStG steuerfrei sind.
Das FG Düsseldorf hat der Klage eines Bundesligavereins auf Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen von Spielervermittlern weitgehend stattgegeben (Az. 1 K 3636/13 U).
Das BMF hat als Starttermin für die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren den 1. Oktober 2015 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können die Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen (Az. IV C 5 -S-2365 / 15 / 10001).
Bis Ende Mai bzw. Anfang Juni plant das BMF einen Referentenentwurf für die Erbschaftsteuerreform vorzulegen. Darin sollen auch die Punkte Berücksichtigung finden, in denen sich die Länder einig sind. Der DStV wird die kommende Entwicklung konstruktiv begleiten.
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