EU-Kommission bereitet Aktionsplan für gerechtere und wachstumsfreundlichere Steuersysteme in Europa vor

Die EU-Kommission will in einem Aktionsplan eine Strategie für die Neubelebung der Arbeiten zur Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) auf EU-Ebene, für die Umsetzung von Maßnahmen gegen Steuervermeidung sowie zur weiteren Verstärkung der steuerlichen Transparenz entwickeln.

 

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Steuerliche Behandlung von negativen Einlagezinsen und von Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren – Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug bei Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren

Das BMF informiert, wie bei der Frage der steuerlichen Behandlung von negativen Einlagezinsen und von Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren sowie bei der im letzteren Fall damit einhergehenden Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug zu verfahren ist (IV C 1 – S-2210 / 15 / 10001 :002 // IV C 1 – S-2252 / 10 / 10006 :007).

 

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Leistungsort bei Kongressen

Mit dem BMF-Schreiben wird klargestellt, dass bei der Überlassung eines Kongresszentrum oder von Teilen hiervon einschließlich des Veranstaltungsequipments an einen Veranstalter sowie für Leistungen im Zusammenhang mit einem Kongress die Ortsregelung für Veranstaltungsleistungen entsprechend anzuwenden ist (Az. IV D 3 – S-7117-a / 0 :001).

 

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BFH: Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen nach § 64 EStDV

Voraussetzung für die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen im Falle von psychotherapeutischen Behandlungen und der medizinisch erforderlichen auswärtigen Unterbringung eines an einer Behinderung leidenden Kindes ist, dass die in § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStDV normierten Nachweise erbracht werden, welche nicht durch andere Unterlagen ersetzt werden können. So der BFH (Az. VI R 85/13).

 

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Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nach § 39a EStG

Das BMF hat als Starttermin für die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren den 1. Oktober 2015 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können die Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen (Az. IV C 5 -S-2365 / 15 / 10001).

 

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