Das FG Münster entschied, dass die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG n. F. das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten i. S. v. § 15a EStG nicht mindert (Az. 1 K 3247/11).
Steuern
Das FG Münster entschied, dass die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG n. F. das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten i. S. v. § 15a EStG nicht mindert (Az. 1 K 3247/11).
Das FG Münster entschied, dass das Ausscheiden eines Mitgesellschafters aus einer GbR gegen Abfindung in Form eines Teilbetriebs keinen Veräußerungsgewinn auslöst (Az. 12 K 3033/14).
Der EuGH entschied in einem Rechtsstreit zwischen dem Finanzamt Dortmund-Unna und einem gebietsfremden Steuerpflichtigen. Dabei ging es um die steuerliche Beurteilung von Einkünften aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Rs. C-559/13).
Der DStV begrüßt in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum ZollkodexAnpG die geplante Abschaffung des Funktionsbenennungserfordernisses beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Doch auch die Anhebung der Betriebsgrößenmerkmale ist dringend geboten.
Die EU-Kommission prüft, ob die im Juni 2014 eingeführte Werbesteuer Ungarns mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Im Fokus stehen dabei die von 0 % bis 50 % reichenden progressiven Steuersätze, die bestimmte Unternehmen begünstigen und ihnen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen könnten.
Im Hinblick auf die Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung der Erbschaftsteuer aufgrund der Urteils des BVerfG sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten lt. FinMin Baden-Württemberg sämtliche Festsetzungen nach dem 31. Dezember 2008 entstandener Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) in vollem Umfang vorläufig durchzuführen (Az. 3 – S 033.8 / 69).
Laut VG Gießen ist von Marburg erhobene Spielapparatesteuer rechtmäßig. Insbesondere habe sie keine erdrosselnde Wirkung (Az. 4 L 3526/14.GI).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG verfassungswidrig ist, weil lediglich das von einer gesetzlichen Krankenversicherung bezogene Krankengeld, nicht aber das von einer privaten Krankenversicherung bezogene Krankentagegeld erfasst wird (Az. III R 36/13).
Bei einem Wechsel der Gesellschafter einer Personengesellschaft ist der Ertrag aus einem Forderungsverzicht der Gesellschaftsgläubiger dem Neugesellschafter zuzurechnen, wenn nach den im konkreten Fall getroffenen Vereinbarungen der Neugesellschafter die betreffenden Verbindlichkeiten anstelle des Altgesellschafters wirtschaftlich tragen sollte. So entschied der BFH (Az. IV R 38/10).
Wird ein Energieerzeugnis im Rahmen eines Herstellungsprozesses nicht nur als Heizstoff verwendet, sondern sind dessen Verbrennungsgase darüber hinaus zum Abschluss des Herstellungsprozesses erforderlich, liegt ein zweierlei Verwendungszweck i. S. des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG vor. So der BFH (Az. VII R 35/12).
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