DStV und BStBK haben eine „Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege“ ausgearbeitet, die bei Bestätigung dieses Verfahrens durch das BMF die Rechtssicherheit beim ersetzenden Scannen von Originalbelegen erhöhen könnte.