Soweit der Einspruch des Kindes gegen die Ablehnung der beantragten Abzweigung des Kindergelds an sich selbst erfolgreich ist, ist die Regelung über die Erstattung von Kosten im Vorverfahren analog anwendbar (Az. III R 39/12).
Steuern
Soweit der Einspruch des Kindes gegen die Ablehnung der beantragten Abzweigung des Kindergelds an sich selbst erfolgreich ist, ist die Regelung über die Erstattung von Kosten im Vorverfahren analog anwendbar (Az. III R 39/12).
Der BFH entschied u. a., dass bei einer Aufwärtsverschmelzung die Anteile an der übertragenden Körperschaft bei der übernehmenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag mit dem Buchwert, erhöht um Abschreibungen sowie um Abzüge nach § 6b EStG 2002 und ähnliche Abzüge, höchstens mit dem gemeinen Wert, anzusetzen sind (Az. I R 58/12).
Wiederkehrende Bezüge, die ein Steuerpflichtiger aufgrund eines Vermächtnisses von einer gemeinnützigen, vom Erblasser mit Vermögen ausgestatteten Stiftung erhält, sind dem Grunde nach steuerbar. Der Höhe nach ist die Besteuerung allerdings auf den Ertragsanteil begrenzt. So entschied der BFH (Az. X R 41/12).
Der BFH hat geklärt, dass die Regelung in § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr mit Taxen grundsätzlich unionsrechtskonform ist, obwohl entsprechende Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen nicht von dieser Vergünstigung erfasst sind, sondern nach § 12 Abs. 1 UStG dem Regelsteuersatz unterliegen (Az. XI R 22/10 und I R 39/10).
Das BMF hat die durch § 42g EStG eingeführte Lohnsteuer-Nachschau geregelt (Az. IV C 5 – S-2386 / 09 / 10002 :001).
Der EuGH befasste sich in der deutschen Rechtssache C-326/12 mit der Frage, ob die Bestimmungen des deutschen Investmentsteuergesetzes mit EU-Recht zum freien Kapital- und Zahlungsverkehr (Art. 63 und 65 AEUV) vereinbar sind.
Das BMF hat die Änderung der Verwaltungsauffassung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen bekannt gegeben (Az. IV D 2 – S-7200 / 07 / 10022).
Die Einführung einer kommunalen Bagatellsteuer ist sowohl für die Kommune als auch für den Steuerzahler ein kräftezehrender Kampf und bringt kaum einen Ertrag. Dazu hat der BdSt NRW aufgrund der Entscheidung zur Bettensteuer der Stadt Dortmund Stellung genommen.
BMF, BMF-Schreiben, koordinierter Ländererlass, IV D 3 – S-7359 / 07 / 10009, 17.10.2014, Vorsteuer-Vergütungsverfahren, § 18 UStG, § 59 UStDV, § 60 UStDV, § 61 UStDV, § 62 UStDV, Gegenseitigkeit, § 18 UStG
Hessen setzt sich im Bundesrat für die Einführung einer sog. Lizenzschranke ein. Sie soll verhindern, dass internationale Konzerne ein legales Steuerschlupfloch zur aggressiven Steuergestaltung nutzen. Künftig sollen Lizenzzahlungen ins Ausland nur dann voll abzugsfähig sein, wenn der Empfängerstaat sie mit mindestens 25 % besteuert.
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