Der BFH hatte zu entscheiden, ob Rückzahlungen von Stammkapital aus dem steuerlichen Einlagekonto bei einer Liquidation 40 % steuerbefreite Einnahmen darstellen, auch wenn sonst keine weiteren Zahlungen in Form von Dividenden, Ausschüttungen oder sonstigen Rückzahlungen aus dem Stammkapital der Gesellschaft im gesamten Zeitraum erfolgten (Az. IX R 19/13).