Nutzung eines betrieblichen Kfz für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten

Durch das AmtshilfeRLUmsG vom 26. Juni 2013 wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG um Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ergänzt. Das BMF teilt das für diese Sonderregelungen geltende mit (Az. IV C 6 – S-2177 / 13 / 10002).

 

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Kommission prüft Verrechnungspreisvereinbarungen im Rahmen der Besteuerung von Apple, Starbucks und Fiat Finance and Trade

Die EU-Kommission hat in drei Fällen eine eingehende Untersuchung wegen staatlicher Beihilfen eingeleitet. Zu prüfen ist, ob Entscheide der Steuerbehörden in Irland, den Niederlanden und Luxemburg über die von den Unternehmen Apple, Starbucks und Fiat Finance and Trade zu entrichtende Körperschaftsteuer mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen in Einklang stehen.

 

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BFH: Verwendung eines mit hälftigem Vorsteuerabzug erworbenen Pkw für private Zwecke

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die unternehmensfremde Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten, im Jahr 2001 mit nur hälftigem Vorsteuerabzug erworbenen Pkw als unentgeltliche Wertabgabe auch ab dem 01.01.2004 nicht der Umsatzbesteuerung unterliegt, obwohl ab diesem Zeitpunkt ein voller Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten möglich ist (Az. XI R 29/12).

 

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BFH: Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen wegen eines Sanierungsgewinns – Rechtlicher Hinweis nach § 76 Abs. 2 FGO

Der BFH entschied, dass bei einem Einzelunternehmer die Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit nicht auf die Wirtschaftslage des Unternehmens beschränkt werden kann. Es sei auch die private Leistungsfähigkeit des Unternehmers einschließlich seines Privatvermögens zu beleuchten, da eine Krise im privaten Bereich eine Unternehmenskrise verstärken könne. Dies bedeute, dass der Einzelunternehmer vorhandenes Privatvermögen zur Lösung der Unternehmenskrise einsetzen müsse (Az. X R 39/10).

 

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