Laut FG Münster darf das Finanzamt die Erbschaftsteuer im Insolvenzverfahren nicht durch Feststellungsbescheid als Nachlassverbindlichkeit geltend machen (Az. 3 K 1915/12 Erb).
Steuern
Laut FG Münster darf das Finanzamt die Erbschaftsteuer im Insolvenzverfahren nicht durch Feststellungsbescheid als Nachlassverbindlichkeit geltend machen (Az. 3 K 1915/12 Erb).
Die Bundesregierung hat Stellung genommen zu einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Schließung von Gesetzeslücken bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften, durch die der Staat möglicherweise um mehrere Milliarden Euro geschädigt worden sein könnte.
Besitzer von Immobilien, die für die Einkunftserzielung genutzt werden, können ihre Kosten für die Beseitigung der Schäden durch das Hochwasser 2013 in voller Höhe als laufende Erhaltungsaufwendungen bei der Einkommensteuer geltend machen. Darauf weist die OFD Niedersachsen hin.
Das BMF teilt die Verlängerung der Übergangsregelung der BMF-Schreiben vom 5. November 2013 und vom 16. Dezember 2013 bis zum 31. Dezember 2014 mit (Az. IV D 2 – S-7200 / 07 / 10022 :001).
Durch das AmtshilfeRLUmsG vom 26. Juni 2013 wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG um Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ergänzt. Das BMF teilt das für diese Sonderregelungen geltende mit (Az. IV C 6 – S-2177 / 13 / 10002).
Die EU-Kommission hat in drei Fällen eine eingehende Untersuchung wegen staatlicher Beihilfen eingeleitet. Zu prüfen ist, ob Entscheide der Steuerbehörden in Irland, den Niederlanden und Luxemburg über die von den Unternehmen Apple, Starbucks und Fiat Finance and Trade zu entrichtende Körperschaftsteuer mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen in Einklang stehen.
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die unternehmensfremde Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten, im Jahr 2001 mit nur hälftigem Vorsteuerabzug erworbenen Pkw als unentgeltliche Wertabgabe auch ab dem 01.01.2004 nicht der Umsatzbesteuerung unterliegt, obwohl ab diesem Zeitpunkt ein voller Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten möglich ist (Az. XI R 29/12).
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass „Erpressungsgelder“ nicht als außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden können (Az. 5 K 1989/12).
Der BFH hält nicht weiter daran fest, dass ein Vermittler das Entgelt für seine Vermittlungsleistung mindern kann, wenn er dem Kunden der von ihm vermittelten Leistung einen Preisnachlass gewährt (Az. V R 18/11).
Der BFH entschied, dass bei einem Einzelunternehmer die Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit nicht auf die Wirtschaftslage des Unternehmens beschränkt werden kann. Es sei auch die private Leistungsfähigkeit des Unternehmers einschließlich seines Privatvermögens zu beleuchten, da eine Krise im privaten Bereich eine Unternehmenskrise verstärken könne. Dies bedeute, dass der Einzelunternehmer vorhandenes Privatvermögen zur Lösung der Unternehmenskrise einsetzen müsse (Az. X R 39/10).
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