Das BMF hat die Neufassung des Merkblattes zur Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer für EU/EWR-Versicherer bekannt gegeben (Az. IV D 5 – S-6356 / 07 / 10001 :001).
Steuern
Das BMF hat die Neufassung des Merkblattes zur Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer für EU/EWR-Versicherer bekannt gegeben (Az. IV D 5 – S-6356 / 07 / 10001 :001).
Das FG Münster hat entschieden, dass die bestandskräftige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nicht nach § 129 AO berichtigt werden kann, wenn das Finanzamt den in der Erklärung angegebenen Wert von null Euro übernommen hat (Az. 9 K 840/12 K,F).
Das FG Münster hat entschieden, dass für ein Kind, das ein sog. duales Studium absolviert, bis zum Abschluss des Studiums Kindergeld zu gewähren ist (Az. 4 K 635/14 Kg).
Nutzt ein Arbeitnehmer für Fahrten zur Arbeit verschiedene öffentliche Verkehrsmittel, ist die Entfernungspauschale gleichwohl auf 4.500 Euro jährlich zu begrenzen. So entschied das FG Münster (Az. 11 K 2574/12 E).
Das BMF hat das Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 und § 95 Absatz 1 EStG bekannt gemacht (Az. IV C 3 – S-2497 / 10 / 10002 :001).
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Eltern für ihre Kinder auch für die Dauer der Unternehmensphase eines sog. „PreMaster-Programms“ zum Bezug von Kindergeld berechtigt sind (Az. 1 K 775/13).
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass die Einnahmen eines gemeinnützigen Segelclubs aus der Vermietung von Liegeplätzen für Segelboote an Nicht-Mitglieder umsatzsteuerlich dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen (Az. 14 K 418/13).
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass das Finanzamt einen bestandskräftigen Steuerbescheid nicht zu Ungunsten des Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung höherer Betriebseinnahmen ändern darf, wenn bereits der Steuererklärung Unterlagen beigefügt waren, aus denen die Höhe der Betriebseinnahmen ersichtlich war (Az. 9 K 2541/11).
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass die umsatzsteuerpflichtigen Versteigerungen von Eheleuten über eBay unter Verwendung eines gemeinsamen „Nickname“ vom Inhaber des Nutzerkontos zu versteuern sind (Az. 1 K 1939/12).
Soll der Standort Deutschland wettbewerbsfähig bleiben, muss die Bundesregierung bei den Unternehmensteuern vielleicht schon bald handeln. Denn wichtige Konkurrenten wie Frankreich und Spanien haben angekündigt, ihre Unternehmen steuerlich deutlich zu entlasten. Darauf verweist eine Studie des IW Köln.
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