Grenzen der Änderung eines Steuerbescheids zu Lasten des Steuerpflichtigen

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass das Finanzamt einen bestandskräftigen Steuerbescheid nicht zu Ungunsten des Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung höherer Betriebseinnahmen ändern darf, wenn bereits der Steuererklärung Unterlagen beigefügt waren, aus denen die Höhe der Betriebseinnahmen ersichtlich war (Az. 9 K 2541/11).

 

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