Die Umsetzung des gesetzlich neu geregelten Kirchensteuerabzugsverfahrens wirft aktuell viele Fragen auf. Der DStV ist noch einmal mit den dringendsten Punkten schriftlich an das BMF herangetreten.
Steuern
Die Umsetzung des gesetzlich neu geregelten Kirchensteuerabzugsverfahrens wirft aktuell viele Fragen auf. Der DStV ist noch einmal mit den dringendsten Punkten schriftlich an das BMF herangetreten.
Strafverteidigerkosten sind privat und nicht beruflich veranlasst, wenn der Vorwurf dahin geht, zu eigenen Gunsten Einnahmen vorsätzlich verschwiegen oder Ausgaben zu Unrecht angesetzt zu haben. So das FG Hessen (Az. 4 K 1757/11). Gegen die Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. VI B 36/14).
Das BMF hat zu den Auswirkungen des BFH-Urteils vom 28. August 2013, XI R 5/11, Stellung genommen (Az. IV D 3 – S-7359 / 13 / 10002).
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass das Finanzamt eine Gewinnzuschätzung vornehmen darf, wenn ein Fahrlehrer seine Aufzeichnungen, zu denen er nach dem Fahrlehrergesetz verpflichtet ist, nicht für das Finanzamt aufbewahrt (Az. 5 K 1227/13).
Das BMF warnt vor E-Mails, die mit Schadprogrammen behaftete Links enthalten. Die E-Mails geben vor, von bekannten Institutionen (z. B. Finanzverwaltung, Banken, eBay oder Amazon) zu stammen.
Die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG ist auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar, wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vom gesondert festgestellten Grundbesitzwert abgezogen wird. So der BFH (Az. II R 48/12).
Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO ist auf den Gewerbesteuermessbescheid als Grundlagenbescheid weder unmittelbar noch sinngemäß anwendbar. So der BFH (Az. X R 1/12).
Laut BFH ist ein fortdauernder Veranlassungszusammenhang von sog. „nachträglichen Schuldzinsen“ mit früheren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht anzunehmen, wenn die Absicht zur Einkünfteerzielung aus anderen Gründen bereits vor dem letztlich getätigten Verkauf des Immobilienobjekts weggefallen ist (Az. IX R 37/12).
Der BFH entschied, dass eine Haftung des Arbeitgebers in Fällen des § 38a Abs. 3 EStG nur in Betracht kommt, wenn der Dritte die Lohnsteuer für den Arbeitgeber nicht vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten hat (Az. VI R 43/13).
Laut BFH dürfen die Finanzämter das Pensionsalter, das zwischen einem Gesellschafter und der GmbH vereinbart worden ist, nicht eigenmächtig anheben (Az. I R 72/12). Der BdSt berichtet von der Rücknahme der Revision durch das Finanzamt in einem Parallelverfahren (Az. I R 50/13).
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