Der BFH hat sich mit der Bewertung einer Pensionsrückstellung nach dem Wechsel eines Gesellschafters vom Minderheits- zum Mehrheitsgesellschafter auseinandergesetzt (Az. I R 72/12).
Steuern
Der BFH hat sich mit der Bewertung einer Pensionsrückstellung nach dem Wechsel eines Gesellschafters vom Minderheits- zum Mehrheitsgesellschafter auseinandergesetzt (Az. I R 72/12).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob vor der Indienststellung des Schiffes an die Gesellschafter geleistete Sondervergütungen einer Ein-Schiffs-KG, die zur Tonnagebesteuerung optiert hat, nach § 5a Abs. 3 Satz 2 EStG von der Besteuerung ausgenommen sind, oder ob sie steuerpflichtig sind, da sie nicht aus dem Betrieb des Handelsschiffs im internationalen Verkehr stammen (Az. IV R 19/10).
Laut BFH führt die Auszahlung einer Pension (Einmalzahlung) an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer mit Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze, jedoch ohne dessen Ausscheiden aus den aktiven Diensten der Klägerin und somit ggf. vor deren Fälligkeit, zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (Az. I R 89/12).
Der BFH entschied zur Nacherhebung von Zoll und Zusatzzoll auf die Einfuhren von sog. Leggings aus den USA (Az. VII R 22/13).
Laut BFH ist die Pensionsleistung an einen nicht (mehr) beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer trotz dessen Weiterbeschäftigung nach vollendetem Versorgungsalter als eine verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen (Az. I R 60/12).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Abfindungszahlung an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer für den Verzicht auf verfallbare Pensionsansprüche unter Fortführung seiner Geschäftsführertätigkeit als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist (Az. I R 28/13).
Der BFH hat erstmals zu § 15b EStG entschieden, wonach Verluste im Zusammenhang mit sog. Steuerstundungsmodellen weder im gleichen Jahr mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen noch in andere Jahre vor- oder zurückgetragen werden dürfen (Az. IV R 59/10).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Veräußerung einer Organgesellschaft innerhalb eines Konzerns einen wichtigen Grund für die Beendigung einer Organschaft im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 KStG bildet (Az. I R 45/12).
Das BMF weist darauf hin, dass durch Artikel 1 der Richtlinie 2013/61/EU des Rates vom 17. Dezember 2013 die Vorschriften über den räumlichen Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie geändert wurden (Az. IV D 2 – S-7101-a / 14 / 10001).
Die Fortentwicklung des elektronischen Steuerverfahrens schreitet auf Basis der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag in großen Schritten voran. Anlässlich des sich in Planung befindlichen Gesetzgebungsvorhabens „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ trat der DStV mit dem BMF in einen fachlichen Austausch.
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