Muss die Freiwillige Feuerwehr für ihr Osterfeuer Steuern zahlen?

Laut FG Hamburg handeln die Freiwilligen Feuerwehren Hamburgs bei der Veranstaltung eines Osterfeuers und auch beim dabei erfolgten Verkauf von Speisen und Getränken in dem hoheitlichen Aufgabenkreis, der ihnen per Gesetz übertragen worden ist. Eine stillschweigende Gründung eines Vereins und eine daraus folgende Steuerpflicht dieser Veranstaltung könne daher nicht angenommen werden (Az. 5 K 122/11).

 

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Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und bei Gebäudereinigungsleistungen

Das BMF teilt die Auswirkungen des BFH-Urteils V R 37/10 vom 22. August 2013 auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG und bei Gebäudereinigungsleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 5 i. V. m. Abs. 2 Nr. 8 UStG mit (Az. IV D 3 – S-7279 / 11 / 10002).

 

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Ausgleichzahlungen bei Beendigung des Leasingverhältnisses

Mit Urteil XI R 6/11 vom 20. März 2013 hat der BFH entschieden, dass Zahlungen eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht umsatzsteuerbar sind. Das BMF teilt in seinem Schreiben die sich in Folge des Urteils ergebenden Änderungen des UStAE mit (Az. IV D 2 – S-7100 / 07 / 10007).

 

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Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr durch Reisebüros

Das BMF teilt mit, dass die bisherige Annahme, dass eine Zahlung von einem Luftverkehrsunternehmen an ein Reisebüro, ohne von diesem ausdrücklich zur Vermittlung beauftragt zu sein, regelmäßig Entgelt von dritter Seite für die gegenüber dem Reisenden erbrachte Vermittlungsleistung darstellt, den seit Einführung des sog. Nullprovisionsmodells festgestellten Sachverhalten nicht hinreichend Rechnung trägt. Daher gilt bei der Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr das vorliegende Schreiben (Az. IV D 2 – S-7200 / 07 / 10012).

 

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