Der DStV informiert, dass das Niedersächsische FG die Abzugsfähigkeit der Pauschalsteuer nach § 37b EStG als Betriebsausgabe zwar abschlägig entschieden, aber die Revision zum BFH zugelassen habe (Az. 10 K 252/13).
Steuern
Der DStV informiert, dass das Niedersächsische FG die Abzugsfähigkeit der Pauschalsteuer nach § 37b EStG als Betriebsausgabe zwar abschlägig entschieden, aber die Revision zum BFH zugelassen habe (Az. 10 K 252/13).
Das BMF informiert über Kriterien zur Beurteilung der Frage, ob die Leistungen selbständig tätiger Bühnen- und Kostümbildner dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen (Az. IV D 2 – S-7240 / 11 / 10002).
Die in Flensburg seit Januar 2013 erhobene Beherbergungsabgabe auf entgeltliche Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb (sog. Bettensteuer) ist rechtmäßig. Das entschied das OVG Schleswig (Az. 4 KN 2/13).
Laut FG Hamburg handeln die Freiwilligen Feuerwehren Hamburgs bei der Veranstaltung eines Osterfeuers und auch beim dabei erfolgten Verkauf von Speisen und Getränken in dem hoheitlichen Aufgabenkreis, der ihnen per Gesetz übertragen worden ist. Eine stillschweigende Gründung eines Vereins und eine daraus folgende Steuerpflicht dieser Veranstaltung könne daher nicht angenommen werden (Az. 5 K 122/11).
Nach Auffassung des BMF kann im Fall einer Lieferung bei Betrugsabsicht des Lieferers ein Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nur nach Prüfung des konkreten Einzelfalles in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Das Schreiben beinhaltet die daraus resultierende Änderung des UStAE (Az. IV D 2 – S-7100 / 12 / 10003).
Das BMF teilt die Auswirkungen des BFH-Urteils V R 37/10 vom 22. August 2013 auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG und bei Gebäudereinigungsleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 5 i. V. m. Abs. 2 Nr. 8 UStG mit (Az. IV D 3 – S-7279 / 11 / 10002).
Mit Urteil XI R 6/11 vom 20. März 2013 hat der BFH entschieden, dass Zahlungen eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht umsatzsteuerbar sind. Das BMF teilt in seinem Schreiben die sich in Folge des Urteils ergebenden Änderungen des UStAE mit (Az. IV D 2 – S-7100 / 07 / 10007).
Das BMF teilt mit, dass die bisherige Annahme, dass eine Zahlung von einem Luftverkehrsunternehmen an ein Reisebüro, ohne von diesem ausdrücklich zur Vermittlung beauftragt zu sein, regelmäßig Entgelt von dritter Seite für die gegenüber dem Reisenden erbrachte Vermittlungsleistung darstellt, den seit Einführung des sog. Nullprovisionsmodells festgestellten Sachverhalten nicht hinreichend Rechnung trägt. Daher gilt bei der Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr das vorliegende Schreiben (Az. IV D 2 – S-7200 / 07 / 10012).
Das BMF teilt die Neufassung der Anlage zum BMF-Schreiben vom 16. Mai 2011 mit (Az. IV A 3 – S-0338 / 07 / 10010).
Im Kampf gegen den grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug unter anderem im Online-Handel strebt die Europäische Kommission eine bessere Zusammenarbeit mit Europas wichtigsten Handelspartnern an.
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