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Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Oktober 2025: +1,5 % zum Vormonat
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Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor
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Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für große Unternehmen: Entwurf für vereinfachte ESRS
DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 04.12.2025
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 03.12.2025 ihren Entwurf zur Überarbeitung der ESRS an die EU-Kommission übergeben. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für große Unternehmen deutlich zu vereinfachen, um sie zu entlasten. Die EU-Kommission wird auf dieser Grundlage nun einen delegierten Rechtsakt vorbereiten.
Laut EFRAG sind die überarbeiteten ESRS u. a. kürzer durch eine Reduzierung der erforderlichen Datenpunkte um 61 %, klarer und leichter verständlich. Zudem wurde die Wesentlichkeitsanalyse vereinfacht und die Interoperabilität mit den ISSB-Standards verbessert. Um den Druck auf die Wertschöpfungskette zu verringern, ist die Bevorzugung von direkten Daten gegenüber Schätzungen aufgehoben wurden.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel
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Breite Mehrheit fordert Nachbesserung der DS-GVO
Bitkom, Pressemitteilung vom 03.12.2025
- 79 Prozent der Unternehmen befürworten Datenschutz-Reform auf europäischer Ebene
- Drei Viertel warnen: Datenschutz hemmt aktuell die Digitalisierung
- 63 Prozent befürchten, dass KI-Entwicklung aus Europa vertrieben wird
Die deutsche Wirtschaft macht Druck für eine Reform der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). 79 Prozent der Unternehmen fordern von der deutschen Politik, dass sie eine DS-GVO-Reform auf europäischer Ebene vorantreibt, 71 Prozent sind der Meinung, die DS-GVO müsse gelockert werden. Die EU-Kommission hat mit dem „digitalen Omnibus“ zuletzt Reformen der inzwischen seit sieben Jahren angewendeten europäischen Datenschutz-Regeln vorgeschlagen. Zugleich wächst die Belastung der Unternehmen durch den Datenschutz weiter. Bei rund zwei Dritteln (69 Prozent) hat der Aufwand im vergangenen Jahr weiter zugenommen, inzwischen bezeichnen ihn 97 Prozent als sehr hoch oder eher hoch. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. 72 Prozent beklagen, dass wir es mit dem Datenschutz in Deutschland übertreiben, vor einem Jahr waren es noch 64 Prozent. Und sogar 77 Prozent sagen, der Datenschutz hemmt die Digitalisierung in Deutschland (2024: 70 Prozent). „Diese Bewertung der Unternehmen sollten wir ernst nehmen und einen sowohl effektiven als auch praxistauglichen Datenschutz für die digitale Gesellschaft ermöglichen. Mit dem digitalen Omnibus hat die EU-Kommission wichtige Schritte angestoßen, um Alltagsprobleme im Umgang mit dem Datenschutz zu verringern. Doch die strukturellen Hürden bleiben“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „In vielen Branchen herrscht Rechtsunsicherheit, etwa bei Einwilligungen, die nicht nur dokumentiert, sondern auch rechtssicher formuliert und geprüft werden müssen. Die Vielzahl komplexer Datenschutzvorschriften schafft aufwändige und teils bürokratische Prozesse in Unternehmen. Hier braucht es dringend Klarheit und Entlastung.“
Dauerbaustelle Datenschutz
Für die Unternehmen sind die größten Herausforderungen bei der Umsetzung von Datenschutzvorgaben, dass dieser Prozess nie abgeschlossen ist (86 Prozent) sowie die Unsicherheit zu genauen Vorgaben der DS-GVO (82 Prozent). Dazu kommen immer wiederkehrende Prüfungen beim Ausrollen neuer Tools (77 Prozent). Dahinter folgen mit etwas Abstand aus Sicht der Unternehmen allgemein zu hohe Anforderungen (69 Prozent), die uneinheitliche Auslegung innerhalb der EU (54 Prozent), mangelnde Beratung durch Aufsichtsbehörden (54 Prozent), sich widersprechende rechtliche Vorgaben (53 Prozent) und eine uneinheitliche Auslegung innerhalb Deutschlands (37 Prozent). „Die Unternehmen erleben eine Dauerbelastung durch den Datenschutz, der knappe Ressourcen bindet, die an anderer Stelle fehlen“, so Dehmel.
Aber auch innerhalb der Unternehmen gibt es Herausforderungen, vor allem die notwendige Zeit für erforderliche IT- und Systemumstellungen (50 Prozent) und den Aufwand, Beschäftigten die komplexen Anforderungen verständlich zu machen (46 Prozent). Dazu kommen ein Mangel an qualifizierten Beschäftigten für die Datenschutz-Umsetzung (38 Prozent), fehlende finanzielle Mittel (31 Prozent) und die unzureichende Einbindung der Datenschutzbeauftragten (25 Prozent). Am Ende rangiert mit nur 12 Prozent die fehlende Unterstützung im Unternehmen für Datenschutz.
An welchen Stellen die Unternehmen Nachbesserungen der DS-GVO wollen
An diesen Stellen wünschen sich die Unternehmen auch Nachbesserungen der DS-GVO. Jeweils rund drei Viertel wollen, dass die Dokumentationspflicht von Verarbeitungstätigkeiten reduziert (76 Prozent) und das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt abgeschafft (73 Prozent) werden. Je 6 von 10 Unternehmen plädieren für eine vereinfachte Nutzung pseudonymisierter Daten (63 Prozent), eine verpflichtende praxisnähere Beratung durch die Aufsichtsbehörden (62 Prozent), mehr Rechtssicherheit bei der Interessenabwägung (61 Prozent) und weniger Informationspflichten (60 Prozent). Für 54 Prozent sollte mehr Datenverarbeitung ohne Einwilligung ermöglicht, für 53 Prozent der Prüfaufwand für Datenschutzfolgeabschätzungen verringert werden. Ein Drittel (33 Prozent) möchte die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten abschaffen. „Es geht den Unternehmen darum, die DS-GVO nach sieben Jahren praxistauglich zu machen“, so Dehmel. „Datenschutz muss verständlich und anwendbar sein.“
Die Wünsche spiegeln wider, wo aktuell der größte Aufwand bei der Umsetzung des Datenschutzes in den Unternehmen entsteht. Bei 73 Prozent sind das die Dokumentationspflicht von Verarbeitungstätigkeiten sowie die technische Implementierung (69 Prozent). Dahinter folgen fast gleichauf die Klärung rechtlicher Anforderungen (57 Prozent), die Abstimmung mit externen Dienstleistern (54 Prozent) sowie die Erfüllung von Informationspflichten (53 Prozent). 43 Prozent nennen die Sicherstellung der Betroffenenrechte, je 36 Prozent die Schulung der Beschäftigten und die Bewertung von Datenschutzverstößen, 33 Prozent den Aufbau interner Datenschutzkompetenzen und 25 Prozent die Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Kein Unternehmen gibt an, frei von Problemen aufgrund des Datenschutzes zu sein.
Für und Wider einer zentralen Datenschutzbehörde
Aber nicht nur bei den Datenschutzregeln wird Reformbedarf gesehen, es gibt auch Kritik an den Aufsichtsbehörden. Rund zwei Drittel (69 Prozent) der Unternehmen beklagen, dass die deutschen Datenschutzbehörden die DS-GVO zu streng anwenden. Eine Folge: Die Unternehmen überziehen beim Datenschutz aus Angst, gegen die DS-GVO zu verstoßen (62 Prozent). Die Unternehmen plädieren mit knapper Mehrheit dafür, die Datenschutzaufsicht auf Bundesebene zu zentralisieren. 53 Prozent befürworten den Vorschlag, 42 Prozent sind dagegen. „Die Diskussion über eine Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland ist wichtig. Angesichts der Vielzahl von Herausforderungen, vor denen die Unternehmen stehen, müssen wir die Ressourcen der Behörden bestmöglich einsetzen und insbesondere für eine gute Beratung sowie für eine einheitliche Auslegung und Durchsetzung sorgen“, sagt Dehmel.
Ein Viertel der Unternehmen berichtet von Datenschutzverstößen
Datenschutzverstöße haben in den Unternehmen zumeist Konsequenzen. Ein Viertel der Unternehmen räumt sie für die vergangenen zwölf Monate ein. Bei 19 Prozent gab es einen Verstoß, bei 6 Prozent mehrere. 59 Prozent hatten keine Datenschutzverstöße, 16 Prozent wollen oder können keine Angaben machen. 57 Prozent der Unternehmen, bei denen es zu Datenschutzverstößen kam, haben diese an die Aufsicht gemeldet, 29 Prozent haben keine Meldungen gemacht und 14 Prozent wollen oder können dazu keine Angabe machen.
Rund jedes zweite Unternehmen mit Datenschutzverstößen nennt diese sehr schwerwiegend (16 Prozent) oder eher schwerwiegend (32 Prozent). Bei 23 Prozent waren sie eher nicht schwerwiegend, bei 19 Prozent überhaupt nicht schwerwiegend und jedes Zehnte (10 Prozent) kann oder will dazu keine Angaben machen. Fragt man nach den Folgen des größten Datenschutzverstoßes der vergangenen zwölf Monate, dann nennen 93 Prozent den organisatorischen Aufwand. Mit deutlichem Abstand folgt dahinter ein Bußgeld (51 Prozent). 18 Prozent haben Kunden verloren, 7 Prozent mussten Schadenersatz zahlen und ebenfalls 7 Prozent haben Reputationsschäden verzeichnet. Bei gerade einmal 5 Prozent gab es gar keine Folgen. „Verstöße gegen den Datenschutz sind nicht folgenlos, sondern haben Konsequenzen“, sagt Dehmel.
Datenschutz bremst Künstliche Intelligenz aus
Mit Blick auf Künstliche Intelligenz wird die Rolle des Datenschutzes von den Unternehmen zunehmend kritisch gesehen. 7 von 10 Unternehmen (71 Prozent) fordern, den Datenschutz an das KI-Zeitalter anzupassen. Denn für mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der Unternehmen erschwert der Datenschutz das Training von KI-Modellen. Vor einem Jahr lag der Anteil erst bei 50 Prozent. Und 63 Prozent meinen, dass der Datenschutz Unternehmen, die KI entwickeln, aus der EU vertreibt (2024: 52 Prozent). 57 Prozent sagen, dass der Datenschutz generell dafür sorgt, dass die Anwendung von KI in der EU eingeschränkt wird (2024: 57 Prozent) und in 54 Prozent der Unternehmen behindert der Datenschutz den Einsatz von KI (2024: 52 Prozent). Umgekehrt meinen aber auch 58 Prozent, dass der Datenschutz Rechtssicherheit bei der Entwicklung von KI-Anwendungen schafft (2024: 53 Prozent). „Künstliche Intelligenz ist die entscheidende Zukunftstechnologie und KI braucht Daten. Die Regelungen zum Datenschutz sollten auch mit Blick auf Deutschlands Position in der künftigen KI-Welt überprüft werden“, so Dehmel.
Wünsche an die Politik: Einfache Regeln und weniger Bürokratie
An Politik und Verwaltung haben die Unternehmen einige Wünsche: Eine breite Mehrheit von 85 Prozent möchte verständlichere Datenschutzvorgaben, ebenso viele eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei Datenschutzvorfällen. Dahinter folgen das Vorantreiben einer DS-GVO-Reform auf europäischer Ebene (79 Prozent), eine bessere Abstimmung von Datenschutz und anderen Regulierungen wie Gesetzen und Verordnungen (69 Prozent) sowie eine bessere Hilfestellung durch Datenschutzbehörden (62 Prozent). 53 Prozent wollen differenziertere Datenschutzanforderungen nach Unternehmensgrößen – aktuell sagen 62 Prozent der Unternehmen, für kleinere Unternehmen ist der Datenschutz oft kaum umsetzbar.
Quelle: Bitkom
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Der Digitale Produktpass: Potenzial mit vielen Unbekannten
DIHK, Mitteilung vom 02.12.2025
Die deutsche Wirtschaft ist stark angewiesen auf Rohstoffimporte: Recycelte Materialien machen hierzulande laut neuesten Zahlen der EU-Kommission nur etwa 14 Prozent des Rohstoffeinsatzes aus. Damit liegt die deutsche Recycling-Quote zwar noch über dem EU-Durchschnitt von circa 12 Prozent – die Niederlande allerdings kommen auf einen Anteil von rund 32 Prozent. Um die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern und die Resilienz der Wirtschaft zu stärken, will Deutschland die Transformation hin zu einer ressourceneffizienten und zirkulären Wirtschaft vorantreiben. Eine zentrale Rolle nimmt dabei der Digitale Produktpass (DPP) ein. Beim Produktpass handelt es sich um eine digitale Identitätskarte für ein physisches Produkt, die strukturierte Daten über dessen gesamten Lebenszyklus bündelt. Das bedeutet, dass der DPP künftig Informationen zu Herkunft, Zusammensetzung, Reparatur- und Demontagemöglichkeiten sowie Recycling- und Entsorgungsoptionen am Ende der Lebensdauer enthalten wird.
Ambitionierter Zeitplan mit einigen Fragezeichen
Der erste DPP – für Batterien – rückt immer näher: Nach dem aktuellen Arbeitsplan der EU ist die Fertigstellung des sog. Battery Pass bis Ende 2025 vorgesehen, damit er ab 2027 zur Anwendung kommen kann. Problematisch ist, dass zwei von drei Unternehmen den DPP noch gar nicht kennen – und das, obwohl schon in den Jahren 2027 und 2028 Delegierte Rechtsakte für Textilien, Reifen sowie Eisen und Stahl folgen sollen.
Ab 2028 wird die Produktpass-Pflicht voraussichtlich auf weitere Produktgruppen wie Möbel und Spielwaren ausgeweitet. Parallel dazu sollen eine EU-weite DPP-Datenbank zur Registrierung der digitalen Produktschlüssel (der sog. Unique Identifier) aufgebaut und Systemnormen etabliert werden. Für viele Unternehmen ist dieser Zeitplan noch mit vielen offenen Fragen verbunden: Wie kann ich mich vorbereiten? Wo muss ich mich registrieren? Welchen wirtschaftlichen Nutzen habe ich?
Klare Chancen und Risiken
Die DIHK-Umfrage zur Kreislaufwirtschaft aus dem Jahr 2024 macht deutlich, dass Unternehmen, die den DPP kennen, ihn mehrheitlich als Chance verstehen. Aus gutem Grund: Er kann die Transparenz entlang der Wertschöpfungskette erhöhen, den Zugang zu produktspezifischen Daten erleichtern und damit die Kreislaufführung von Materialien fördern. Für Unternehmen bietet der DPP konkrete praktische Vorteile, da durch ihn zum Beispiel der Materialverbrauch rückverfolgbar und damit verbunden ein effizienterer Materialeinsatz möglich wird. Außerdem lassen sich durch die digital hinterlegten Informationen Supportprozesse effizienter gestalten.
Über die genaue Ausgestaltung des DPP herrscht aktuell noch Unklarheit. Bekannt ist, dass er aus drei Bausteinen besteht: einer Produktidentifikation (dem „Unique Identifier“), der Produktbeschreibung beispielsweise mit Hinweisen zum Hersteller und den umweltrelevanten Informationen wie etwa den Inhaltsstoffen. Damit es nicht zu dem von Kritikern befürchteten bürokratischen Konstrukt wird, bedarf es eines ganzheitlichen Konzepts mit Datenschnittstellen, die vorhandene Datenbanken wie zum Beispiel die Datenbank für energieverbrauchsrelevante Produkte einbinden und Doppelungen vermeiden.
Hoffnung gibt, dass das Europäische Komitee für Normung (CEN) bis zum Jahresende eine DPP-Norm entwickelt haben will. Diese soll Standards bieten, die Unsicherheiten nehmen können. Auch hier wird der Erfolg der Norm jedoch maßgeblich davon abhängen, ob die Perspektiven und Möglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dabei berücksichtigt werden.
Besser einfach als komplex
Der Digitale Produktpass kann ein wichtiger Hebel für die Kreislaufwirtschaft werden – vorausgesetzt, er wird bürokratiearm und KMU-freundlich gestaltet. Hierfür müssen Daten für Stakeholder bereitgestellt, die Infrastruktur für die Gewinnung von Sekundärrohstoffen ausgebaut und das Angebot sowie die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen gesteigert werden. So wäre zum Beispiel wichtig, den DPP bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand verpflichtend zu berücksichtigen, damit zumindest Bund, Länder und Gemeinden leichter Rohstoffe wieder einsetzen und Stoffkreisläufe schließen können.
Quelle: DIHK
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Trotz demografischem Wandel stagnieren die Nachfolgezahlen
IfM Bonn, Pressemitteilung vom 01.12.2025
Nach Schätzungen des IfM Bonn stehen bis 2030 jährlich rund 37.200 Übergaben an
Für insgesamt rund 186.000 Unternehmen steht nach Schätzungen des IfM Bonn in den kommenden fünf Jahren eine Nachfolge an, weil die Eigentümerinnen und Eigentümer aufgrund von Alter, Krankheit oder Tod aus der Geschäftsführung ausscheiden. Trotz der zunehmenden Alterung der Unternehmerinnen und Unternehmer sind dies jährlich rund 800 Unternehmen weniger als im vorherigen Schätzzeitraum des IfM Bonn für 2022 bis 2026. „Grund für die Stagnation der Übergaben trotz einer steigenden Anzahl an Übergabewilligen ist die schlechtere Ertragslage, mit der viele Unternehmen in den vergangenen Jahren konfrontiert waren. Dies führt dazu, dass sich eine Übernahme aus Sicht von Nachfolgerinteressierten seltener lohnt“, berichtet Dr. Markus Rieger-Fels. Von dieser Entwicklung besonders betroffen, sind Unternehmen im Bereich der Unternehmensbezogenen Dienstleistungen mit Jahresumsätzen unter 500.000 Euro.
Unternehmensgröße begünstigt Nachfolgen
Die IfM-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erwarten, dass rund 30 % aller Übergaben jeweils im Produzierenden Gewerbe und im Bereich der Unternehmensbezogenen Dienstleistungen stattfinden. Aus dem Handel kommt hingegen nur gut jedes 6. der im Schätzzeitraum übertragenen Unternehmen. Die meisten Übergaben je 1.000 Unternehmen werden in Niedersachsen (61), Schleswig-Holstein (55) und Bremen (55) erwartet. Niedersachsen profitiert ebenso wie Bremen von einer größeren Anzahl an Unternehmen in den mittleren Umsatzgrößenklassen, die im Allgemeinen häufiger übergeben werden.
Im Vergleich zum vorangegangenen Schätzzeitraum 2022 bis 2026 werden vor allem in Sachsen-Anhalt (53) und Mecklenburg-Vorpommern (54) mehr Alteigentümerinnen und Alteigentümer ihr Unternehmen übertragen. Weiterhin niedrig bleibt dagegen die Zahl der Übergaben in Berlin (44). Grund hierfür ist, dass es in der Bundeshauptstadt nur wenige Unternehmen im Produzierenden Gewerbe und überproportional viele Unternehmen im Bereich der Dienstleistungen gibt. Letztere zählen zudem überwiegend zu den kleinsten Umsatzgrößenklassen, in denen sich eine Übernahme nur selten lohnt.
Wegen fehlender amtlicher Daten schätzen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfM Bonn mittels eines speziell hierfür entwickelten Verfahrens seit Mitte der 1990er Jahre in regelmäßigen Abständen die Anzahl der anstehenden Unternehmensübertragungen in Deutschland. Anders als andere Institutionen verfolgen sie dabei einen marktbasierten Ansatz: Sie betrachten nicht nur den Wunsch der Eigentümer und Eigentümerinnen, das Familienunternehmen zu übertragen, sondern auch die Frage, bei welchen Familienunternehmen sich eine Übernahme überhaupt aus Sicht der Nachfolgeinteressierten wirtschaftlich lohnt.
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Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2026 bis 2030
Quelle: Institut für Mittelstandsforschung, IfM Bonn
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Gründerlandschaft stärken: KfW erhöht ERP-Gründerkredit – StartGeld
KfW, Pressemitteilung vom 01.12.2025
- Betrag von 125.000 auf bis zu 200.000 Euro erhöht
- Inlandsvorständin Melanie Kehr: Starkes Zeichen für Gründerinnen und Gründer
- Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb
Gute Nachrichten für Unternehmerinnen und Unternehmer: Die KfW verstärkt ihr Engagement und hebt den Förderhöchstbetrag beim ERP-Gründerkredit – StartGeld an. Ab dem 1. Dezember können sie eine Förderung von bis zu 200.000 Euro erhalten. Gleichzeitig erhöht die KfW den maximal möglichen Betrag für Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 auf 80.000 Euro.
„Gründungen sind Treiber unserer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft. Mit der Anhebung des Höchstbetrags unterstützen wir Gründerinnen und Gründer in Deutschland mit finanziellen Mitteln, die sie benötigen, um ihre Ideen erfolgreich umzusetzen“, sagt Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW.
„Den Zugang zum Förderkredit erleichtern wir durch eine Übernahme des Kreditausfallrisikos in Höhe von 80 Prozent. Damit leisten wir einen sichtbaren Beitrag zur Belebung des Gründungsgeschehens und zeigen: Die KfW steht fest an der Seite der Unternehmerinnen und Unternehmer. Jetzt ist die Zeit für mutige Schritte!“
Der Kredit richtet sich an Gründerinnen und Gründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie junge Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Zur Stärkung des Mittelstandes steht der Kredit auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge offen.
Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb. Alle Berechtigten können den Kredit über ihre Hausbank beantragen. Hervorzuheben ist, dass die KfW 80 Prozent des Ausfallrisikos für die Hausbank übernimmt. Dies erleichtert den Unternehmen den Zugang zum Kredit.
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Weitere Informationen zum Programm
Quelle: KfW
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Inflationsrate im November 2025 voraussichtlich +2,3 %
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 28.11.2025
Verbraucherpreisindex, November 2025:
+2,3 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
-0,2 % zum Vormonat (vorläufig)
Harmonisierter Verbraucherpreisindex, November 2025:
+2,6 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
-0,5 % zum Vormonat (vorläufig)
Die Inflationsrate in Deutschland wird im November 2025 voraussichtlich +2,3 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, sinken die Verbraucherpreise gegenüber Oktober 2025 um 0,2 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt im November 2025 voraussichtlich +2,7 %.
Quelle: Statistisches Bundesamt
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Stimmung im Mittelstand stagniert
KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 28.11.2025
- KfW-ifo-Geschäftsklimaindex tritt auf der Stelle
- Mittelstand erwartet auf Sicht von sechs Monaten aber bessere Geschäfte als noch im Vormonat
- Großunternehmen dagegen blicken etwas pessimistischer in die Zukunft als zuvor
Die Stimmung im deutschen Mittelstand ist momentan eingefroren. Im Oktober hatte sich das Geschäftsklima noch weiter erholt. Im November nun gab es eine Stagnation. Der Geschäftsklimaindex des Mittelstands lag bei minus 14,5 Punkten, nach minus 14,6 Punkten im Vormonat. Damit ist die Laune weiterhin deutlich schlechter als im langjährigen Durchschnitt, der durch die Nulllinie markiert wird.
„Der erhoffte spürbare Aufschwung lässt weiter auf sich warten. Seit dem Sommer hat die Aufwärtsdynamik des mittelständischen Geschäftsklimas insgesamt nachgelassen. Wir sehen aber auch, dass der Mittelstand nach wie vor an eine Verbesserung der Wirtschaftslage glaubt. Die Geschäftserwartungen auf Sicht von sechs Monaten bewegen sich weiterhin in die richtige Richtung, wenn auch nur langsam“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW. Die Erwartungen stiegen um 0,4 auf nun minus 9,6 Punkte. Ihre aktuelle wirtschaftliche Lage bewerteten die Mittelständler etwas schlechter als im Vormonat, der Index fiel um 0,3 Zähler auf minus 19,8 Punkte.
Das sind Ergebnisse des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers. Dafür wertet KfW Research Ergebnisse der Konjunkturumfragen des ifo Instituts aus, unterteilt nach Größenklassen der Unternehmen und Hauptwirtschaftsbereichen.
Anders als im Mittelstand haben die Geschäftserwartungen in den Großunternehmen im November einen ordentlichen Dämpfer erlitten. Sie fielen um 5,5 Zähler auf nun minus 9,1 Punkte. Ihre aktuelle Lage schätzten die Großunternehmen dagegen leicht besser ein als noch im Vormonat. Das Geschäftsklima der Großunternehmen sank leicht auf minus 17,3 Punkte.
„Die Erwartungen der Großunternehmen schwanken seit Monaten sehr stark. Das liegt auch daran, dass die Großunternehmen – viel mehr als der deutsche Mittelstand – vom Export abhängig sind. Angesichts der unsicheren geo- und handelspolitischen Lage schwanken auch die Exporterwartungen der Großunternehmen derzeit deutlich“, sagt Dr. Dirk Schumacher.
Quelle: KfW, KfW Research
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