Neue Vorgaben zur Cybersicherheit auf dem Weg

Die weltweiten IT-Ausfälle in jüngster Vergangenheit haben die erhebliche Verletzlichkeit der digitalen Infrastrukturen erneut schonungslos offengelegt. Kann die bevorstehende nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit die Risiken mindern? Auf jeden Fall benötigen die Unternehmen laut DIHK schnell Planungssicherheit, bürokratiearme Vorgaben und breite Unterstützungsangebote.

DIHK, Mitteilung vom 01.08.2024

Weltweit kam es in den vergangenen Wochen zu IT-Ausfällen in zahlreichen Branchen, darunter auch bei Betreibern kritischer Infrastrukturen in Deutschland: So steckten Passagiere an Flughäfen fest, Krankenhäuser mussten Operationen verschieben, und Fernsehsender strahlten keine Bilder mehr aus. Grund für das tagelange Chaos war nach Angaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein fehlerhaftes Update einer IT-Security-Lösung.

Zum wiederholten Male verdeutlichte dieser Vorfall, dass bereits kleine technische Probleme zu großen Auswirkungen in der Breite der Wirtschaft sorgen können. Angesichts dieser Ereignisse und der angespannten geopolitischen Lage werden sich Unternehmen verschiedenster Branchen der Bedeutung von Cybersicherheit immer stärker bewusst.

EU-Richtlinie aktuell in deutscher Umsetzung

Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang aktuell die 2023 in Kraft getretene zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie). Den Gesetzentwurf zur Umsetzung in deutsches Recht hat das Bundeskabinett am 24. Juli verabschiedet. Für die Wirtschaft spielt dabei insbesondere das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz des Bundes eine Rolle – die DIHK hat hierzu bereits im Mai in einem Positionspapier (PDF, 191 KB) Stellung bezogen.

Mit den neuen Regelungen wird die Zahl der Unternehmen, die künftig Registrierungs-, Nachweis- und Meldepflichten gegenüber dem BSI zu erfüllen haben, deutlich zunehmen. Dabei erfolgt eine Kategorisierung in „wichtige“ und „besonders wichtige“ Einrichtungen, die in den Fokus der Richtlinie rücken. Zu Letzteren zählen beispielsweise Betreiber kritischer Infrastrukturen aus den Sektoren Energie, Telekommunikation, Wasser, Ernährung oder Transport.

Deutschlandweit sollen nach den im Gesetzentwurf festgelegten Kriterien rund 29.500 Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fallen – die genaue Kategorisierung erfolgt mittels Kennzahlen und Schwellenwerten zu Jahresumsatz und Mitarbeiterzahl.

Mehr Pflichten für Unternehmen

Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht verpflichtet Unternehmen beispielsweise zur Einrichtung eines Risikomanagements oder zu Nachweispflichten zur internen IT-Sicherheit. Zudem müssen sie künftig „erhebliche Sicherheitsvorfälle“ innerhalb von 24 Stunden einer Meldestelle des BSI und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bekanntgeben. Neu ist auch, dass künftig die Geschäftsleitung für Vorfälle haftet und zu Schulungen verpflichtet wird. Die Aufsicht für die Umsetzung wird beim BSI liegen, das bei Nichtbeachtung der Vorschriften hohe Strafen verhängen kann.

Eine Umsetzung der Richtlinie bis zum 18. Oktober 2024 – wie von der EU vorgesehen – ist nach Angaben des Bundesinnenministeriums allerdings sehr unwahrscheinlich. Schließlich muss das Gesetz noch den Bundestag passieren, wobei zahlreiche Diskussionen und Änderungen zu erwarten sind.

Funktionierende Sicherheitssysteme dringend nötig

Gleichzeitig ist es für die Wirtschaft wichtig, schnell Planungssicherheit über zum nationalen Umsetzungsgesetz zu erhalten. Eine bürokratiearme Umsetzung und breite Unterstützungsangebote für die Betriebe sollten dabei im Fokus stehen. Aus Sicht der Betriebe ist zudem von Bedeutung, dass die neuen Sicherheitsstandards auch für die öffentliche Verwaltung gelten – auf allen Ebenen. Denn ihr Funktionieren ist für die Wirtschaft essenziell und darf nicht durch Cybersicherheitsvorfälle beeinträchtigt werden.

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie allein wird nicht ausreichen, um die Unternehmen in Deutschland vor Cyberangriffen zu schützen. Sicherheitsbehörden, europäische und nationale Institutionen und die Betriebe müssen zusammenarbeiten, um ein gesamtheitliches Sicherheitsniveau für die Wirtschaft zu gewährleisten.

Quelle: DIHK

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Deutsche Start-ups und Investoren setzen auf künstliche Intelligenz

KI-Start-ups konnten im zweiten Quartal mehr Kapital einsammeln als junge Unternehmen mit anderen Schwerpunkten. Das ergab das KfW-Venture-Capital-Dashboard, in dem KfW Research quartalsweise Zahlen zum deutschen Markt für Wagniskapital veröffentlicht.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 01.08.2024

  • Junge Unternehmen mit Fokus KI sammeln 568 Mio. Euro ein
  • Zweites Quartal für KI-Start-ups das stärkste seit fast zwei Jahren

Künstliche Intelligenz ist eines der wirtschaftlichen Mega-Themen – und auch in Deutschland setzen viele Start-ups und Investoren ihre Hoffnungen darauf. Im zweiten Quartal 2024 sammelten junge Unternehmen in Deutschland, die auf künstliche Intelligenz (KI) spezialisiert sind, insgesamt 568 Mio. Euro bei Investoren ein. Das war der höchste Wert seit dem dritten Quartal 2022.

KI-Start-ups konnten im zweiten Quartal mehr Kapital einsammeln als junge Unternehmen mit anderen Schwerpunkten. Das ergab das KfW-Venture-Capital-Dashboard, in dem KfW Research quartalsweise Zahlen zum deutschen Markt für Wagniskapital veröffentlicht. Insgesamt gab es im zweiten Quartal 30 Finanzierungsrunden von KI-Start-ups.

„Es ist erfreulich, dass auch deutsche Start-ups sich auf das Thema KI fokussieren. Deutschland muss sich auf diesem wichtigen Feld im Wettbewerb behaupten“, sagte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW.

Getrieben wurde das Volumen, wie oft in diesem Bereich, allerdings von einzelnen sehr großen Deals. Im zweiten Quartal erhielt der Kölner Online-Übersetzungsdienst DeepL mehr als 250 Mio. Euro von Investoren.

Insgesamt warben deutsche Start-ups im zweiten Quartal in 187 Finanzierungsrunden rund 1,8 Mrd. Euro ein, nach 1,9 Mrd. Euro im ersten Quartal. Im Vergleich zu anderen Märkten hinkt der deutsche allerdings weiterhin hinterher. So erhielten Start-ups in Frankreich im zweiten Quartal Venture-Capital-Zusagen in Höhe von 2,1 Mrd. Euro, in Großbritannien waren es 5,1 Mrd. Euro und in den USA sogar 41,4 Mrd. Euro.

Unter dem Strich gab es in Deutschland nur wenige kleine Deals von unter 1 Mio. Euro. Die Anzahl sank um mehr als ein Fünftel im Vergleich zum Vorquartal. Grund dafür dürfte die verhaltene Gründungstätigkeit in Deutschland in den vergangenen Jahren sein. Besonders viel Kapital (842 Mio. Euro) sammelten im zweiten Quartal sogenannte Scale-up-Unternehmen ein – also Firmen, die nicht mehr ganz frisch am Markt sind und bereits eine gewisse Größe erreicht haben.

Im zweiten Quartal erhielten Start-ups wieder mehr Zusagen von heimischen Investoren. 39 % des Kapitals kam von deutschen Investoren – im Vorquartal waren es 26 % gewesen.

Quelle: KfW

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4,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben 2023 Mehrarbeit geleistet

Knapp 4,6 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr 2023 im Durchschnitt mehr gearbeitet, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart. Dabei leisteten Männer mit einem Anteil von 13 % etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen (10 %), wie das Statistische Bundesamt mitteilt.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 01.08.2024

  • Mehrarbeit in der Finanz- und Versicherungsbranche und der Energieversorgung am weitesten verbreitet
  • Ein Fünftel der Betroffenen leistet unbezahlte Überstunden

Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag: Knapp 4,6 Millionen von ihnen haben im Jahr 2023 im Durchschnitt mehr gearbeitet, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart. Das entsprach einem Anteil von 12 % der insgesamt 39,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Dabei leisteten Männer mit einem Anteil von 13 % etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen (10 %).

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Finanz- und Versicherungsbranche und der Energieversorgung leisten am häufigsten Mehrarbeit

Deutliche Unterschiede zeigten sich mit Blick auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, wo jeweils 17 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon betroffen waren. Am niedrigsten war der Anteil mit 6 % im Gastgewerbe, gefolgt von der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen wie etwa Wach- und Sicherheitsdienstleistungen oder Reinigungsdienstleistungen (8 %).

19 % der Betroffenen mit mindestens 15 Mehrarbeitsstunden pro Woche

Für die meisten Beschäftigten war der Umfang der Mehrarbeit auf wenige Stunden pro Woche begrenzt. 40 % gaben an, durchschnittlich weniger als fünf Überstunden geleistet zu haben. Bei insgesamt 70 % waren es weniger als zehn Stunden. Allerdings leistete knapp ein Fünftel (19 %) der Betroffenen mindestens 15 Stunden Mehrarbeit in der Woche.

Großteil der Mehrarbeit fließt in Arbeitszeitkonto ein

Mehrarbeit kann in Form von bezahlten und unbezahlten Überstunden geleistet werden oder auf ein Arbeitszeitkonto einfließen, über das sie später wieder ausgeglichen werden kann. Von den Personen, die 2023 mehr gearbeitet hatten als vertraglich vereinbart, leistete jede oder jeder Fünfte (20 %) unbezahlte Überstunden. 17 % wurden für ihre Überstunden bezahlt. 71 % nutzten ein Arbeitszeitkonto für die geleistete Mehrarbeit. Mehrarbeit wurde teilweise über eine Kombination der drei Formen geleistet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Handlungsbedarf bei asiatischen Onlineanbietern

Im Zusammenhang mit Billigangeboten von asiatischen Onlinemarktplätzen sieht die Bundesregierung derzeit zwar keine Wettbewerbsverzerrung im Sinne einer Einschränkung des freien Wettbewerbs aufgrund der Existenz von Billigangeboten beziehungsweise der 150-Euro-Zollfreigrenze gegeben. Allerdings sei erkannt worden, dass bei den genannten Online-Angeboten in der Praxis Herausforderungen bei der Durchsetzung verschiedener Rechtsakte bestehen.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 31.07.2024

Im Zusammenhang mit Billigangeboten von asiatischen Onlinemarktplätzen sieht die Bundesregierung derzeit zwar keine Wettbewerbsverzerrung im Sinne einer Einschränkung des freien Wettbewerbs aufgrund der Existenz von Billigangeboten beziehungsweise der 150-Euro-Zollfreigrenze gegeben. Allerdings sei erkannt worden, dass bei den genannten Online-Angeboten „in der Praxis Herausforderungen bei der Durchsetzung verschiedener Rechtsakte bestehen“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12339) auf eine Kleine Anfrage (20/11918) der AfD-Fraktion. Die Bundesregierung habe in den letzten Monaten verstärkt die Auswirkungen von Online-Marktplätzen auf deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Hersteller und Händler beobachtet. Dazu hätten seitens der Bundesministerien diverse Gespräche unter anderem mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Handelsverband Deutschland, dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel, dem Bundesverband Onlinehandel und dem Verband für Fertigwarenimporteure stattgefunden.

Bei diesen Gesprächen sei deutlich geworden, dass deutsche Hersteller und Händler einem erheblichen Preisdruck ausgesetzt seien. Zudem kritisierten Verbände und Unternehmen die Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften bezüglich Produktsicherheit, Verbraucherschutz sowie Umwelt- und Gesundheitsstandards. Dies stelle nicht nur ein Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar, sondern benachteilige auch deutsche und europäische Unternehmen. Fairer Wettbewerb und ein Level-Playing-Field sowie die Sicherstellung des Verbraucherschutzes hätten für die Bundesregierung höchste Priorität. Nationale und EU-Standards müssten deshalb in allen Bereichen von allen Marktakteuren eingehalten werden. Es sei daher erforderlich, dass die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften durch Hersteller und Onlinehandelsplattformen in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, den anderen EU-Mitgliedstaaten und den Bundesländern konsequent durchgesetzt werde. „Problematisch sind auch mittelbare Auswirkungen, wie etwa die Umweltfolgen von massenhaften Lufttransporten oder die Vermüllung durch umgehend entsorgte Kleidung oder durch Verpackungen und Retouren, auf deren Rücksendung die Anbieter verzichten“, heißt es in der Antwort.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 535/2024

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Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen: Zwischen 710 und 1.650 Euro im Monat

Bei den durch Tarifvertrag festgelegten Ausbildungsvergütungen bestehen je nach Branche, Region und Ausbildungsjahr sehr große Unterschiede. Dies zeigt eine aktuelle WSI-Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 31.07.2024

Aufgrund des Fachkräftemangels kommt es in vielen Tarifbranchen zu überdurchschnittlichen Erhöhungen

Bei den durch Tarifvertrag festgelegten Ausbildungsvergütungen bestehen je nach Branche, Region und Ausbildungsjahr sehr große Unterschiede. Die Spannbreite reicht von 710 Euro pro Monat im Friseurhandwerk von Nordrhein-Westfalen im ersten Ausbildungsjahr bis zu 1.650 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe, mit denen Auszubildende im vierten Ausbildungsjahr vergütet werden. Dies zeigt eine aktuelle Studie über 20 ausgewählte Tarifbranchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2024 vorlegt.

Ausbildungsvergütungen steigen in vielen Tarifbranchen überdurchschnittlich

„Dass in vielen Tarifbranchen die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen deutlich stärker als die Löhne ansteigen, lässt sich bereits seit einigen Jahren beobachten“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Auch im Ausbildungsjahr 2023/2024 hat sich dieser Trend weiter fortgesetzt. Tarifbranchen, in denen weniger als 1.000 Euro im Monat gezahlt wird, werden angesichts des bestehenden Fachkräftemangels immer weniger.“

„Eine angemessene Ausbildungsvergütung ist wichtig, damit die berufliche Ausbildung attraktiv wird. Es ist kein Zufall, dass vor allem in Berufen mit einer sehr geringen Vergütung Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben. Die Klagen der Arbeitgeber*innen über mangelndes Interesse der Jugendlichen an einer Ausbildung sind nicht glaubwürdig, wenn gleichzeitig nur eine geringe Ausbildungsvergütung bezahlt wird, wie es zum Beispiel häufig im Handwerk der Fall ist. Insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel ist eine deutliche Erhöhung von Ausbildungsvergütungen somit die richtige Strategie.“

Prof. Dr. Bettina Kohlrausch,Wissenschaftliche Direktorin WSI

Die größten Zuwächse konnten mit jeweils 22,7 Prozent die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr 2023/24 im ostdeutschen Bauhauptgewerbe sowie die baden-württembergische Textilindustrie erzielen. Ebenfalls um mehr als 20 Prozent angehoben wurden die Ausbildungsvergütungen in der ostdeutschen Süßwarenindustrie, dem brandenburgischen Einzelhandel und bei der Deutschen Bahn AG. In zehn Tarifbereichen stiegen die Ausbildungsvergütungen zwischen zehn und 20 Prozent und in weiteren neun Tarifbereichen zwischen fünf und zehn Prozent.

In einigen wenigen Tarifbereichen stiegen die Ausbildungsvergütungen weniger als die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, die um 4,7 Prozent angehoben wurde. Hierzu gehören das Private Transport und Verkehrsgewerbe (NRW) mit einer Erhöhung von 4,5 Prozent, die Landwirtschaft (Mecklenburg-Vorpommern) mit 3,9 Prozent, die Metall- und Elektroindustrie (Baden-Württemberg und Sachsen) mit 3,3 Prozent und das Gebäudereinigungshandwerk mit 2,9 Prozent.

Darüber hinaus gab es in vier Tarifbranchen seit Beginn des Ausbildungsjahres 2023 noch keine Erhöhung. Dazu zählen z. B. die Süßwarenindustrie von Nordrhein-Westfalen und die westdeutsche Floristik, die sich in laufenden oder bald beginnenden Tarifverhandlungen befinden. Im Öffentlichen Dienst der Länder ist hingegen bereits eine weitere Anhebung der Ausbildungsvergütungen für November 2024 vereinbart. Im Backhandwerk wie auch im bayerischen Gastgewerbe wurden zudem die Ausbildungsvergütungen vor Beginn des Ausbildungsjahres 2023 um mehr als 25 Prozent erhöht.

Hohe Zuwächse bei den Ausbildungsvergütungen im Trend

Die mittelfristige Dynamik der tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen zeigt sich in der Entwicklung der letzten fünf Jahre seit Beginn des Ausbildungsjahres 2019 (siehe auch Abbildung 3 in der pdf-Version). Während die Tarifentgelte für die Beschäftigten in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt um etwa 15 Prozent anstiegen sind, lag der Zuwachs der Ausbildungsvergütungen in den meisten der hier betrachteten Tarifbranchen deutlich darüber. Die höchsten Steigerungsraten gab es dabei im Backhandwerk, wo die Ausbildungsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr seit 2019 um 52,2 Prozent zunahmen. In weiteren sieben Tarifbereichen stiegen die Ausbildungsvergütungen zwischen 40 und 50 Prozent. Mit Ausnahme der Süßwarenindustrie in Nordrhein-Westfalen handelt es sich hierbei ausschließlich um ostdeutsche Tarifbereiche, in denen teilweise nach wie vor überdurchschnittliche Erhöhungen notwendig waren, um die Ausbildungsvergütungen an das Westniveau anzupassen.

In zwölf Tarifbereichen stiegen die Ausbildungsvergütungen zwischen 30 und 40 und in weiteren sechs Tarifbereichen zwischen 20 und 30 Prozent. Lediglich in acht der hier untersuchten Tarifbereiche lag der Zuwachs bei den Ausbildungsvergütungen bei weniger als 15 Prozent und damit unterhalb der Entwicklung der Tarifentgelte. Das Schlusslicht bildet die Metall- und Elektroindustrie mit einer Erhöhung der Ausbildungsvergütungen von lediglich 8,6 Prozent (Sachsen) bzw. 8,7 Prozent (Baden-Württemberg). Vor diesem Hintergrund fordert die IG Metall für die im Herbst 2024 startenden Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie eine überdurchschnittlich hohe Anhebung der Ausbildungsvergütungen von 170 Euro pro Monat.

Große Niveauunterschiede bei den Ausbildungsvergütungen nach Branche und Region

Die Ausbildungsvergütungen werden normalerweise im Rahmen der regulären Tarifverhandlungen zusammen mit den Löhnen der Beschäftigten verhandelt. Neben den ökonomischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Branche werden sie auch durch die Verhandlungsposition der jeweiligen Gewerkschaft beeinflusst, die von Branche zu Branche und von Region zu Region sehr unterschiedlich sein kann.

Die Unterschiede bei den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen zeigen sich bereits im ersten Ausbildungsjahr. In zwölf der 20 untersuchten Tarifbranchen liegen die Vergütungen mittlerweile oberhalb von 1.000 Euro pro Monat. Hinzu kommen zwei weitere Branchen, in denen zumindest die westdeutschen Ausbildungsvergütungen die 1.000-Euro-Marke überschritten haben. In sechs Tarifbranchen liegen die Vergütungen hingegen nach wir vor unterhalb von 1.000 Euro.

Die höchsten monatlichen Ausbildungsvergütungen mit Beträgen oberhalb von 1.200 Euro werden im ersten Ausbildungsjahr in folgenden Branchen gezahlt:

  • Pflegeberufe im Tarifbereich des Öffentlichen Dienstes (Bund und Kommunen) mit 1.341 Euro
  • Privates Bankgewerbe mit bundeseinheitlich 1.300 Euro
  • Textilindustrie in Baden-Württemberg mit 1.245 Euro
  • Pflegeberufe im Tarifbereich des Öffentlichen Dienstes (Länder) bundeseinheitlich mit 1.231 Euro (ab 01.11.2024 1.331 Euro)
  • Deutsche Bahn AG mit bundeseinheitlich 1.225 Euro
  • Öffentlicher Dienst (Bund und Kommunen) mit bundeseinheitlich 1.218 Euro
  • Versicherungsgewerbe mit bundeseinheitlich 1.205 Euro

Zu den Tarifbranchen mit niedrigen Ausbildungsvergütungen von unter 900 Euro gehören die Landwirtschaft (Mecklenburg-Vorpommern: 873 Euro, Nordrhein: 830 Euro), das Backhandwerk (860 Euro) und die westdeutsche Floristik (800 Euro). Das Schlusslicht bei den hier untersuchten Tarifbranchen bildet mit einer Ausbildungsvergütung von 710 Euro das Friseurhandwerk von Nordrhein-Westfalen. Letztere liegt dabei jedoch noch deutlich oberhalb der Mindestausbildungsvergütung, die lediglich 649 Euro beträgt.

In lediglich sieben der vom WSI untersuchten Tarifbranchen existieren bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen, darunter das Backhandwerk, das Private Bankgewerbe, die Druckindustrie, die Deutsche Bahn AG, das Gebäudereinigungshandwerk, der Öffentliche Dienst und das Versicherungsgewerbe.

In elf Tarifbranchen bestehen hingegen teilweise nach wie vor Unterschiede im Niveau der Ausbildungsvergütungen zwischen den west- und ostdeutschen Tarifgebieten. In der chemischen Industrie und der Metall- und Elektroindustrie liegen die ostdeutschen Ausbildungsvergütungen mit Beträgen von elf bzw. 33 Euro pro Monat dabei nur relativ geringfügig unterhalb des hier berücksichtigten westdeutschen Tarifbezirks, wobei auch innerhalb Westdeutschlands regionale Unterschiede bestehen. Die größten Ost-West-Unterschiede existieren mit 245 Euro in der Textilindustrie, 100 Euro im Gastgewerbe und 89 Euro im Kfz-Handwerk. In der ostdeutschen Süßwarenindustrie werden im September 2024 76 Euro pro Monat mehr an Ausbildungsvergütung als in der Süßwarenindustrie Nordrhein-Westfalens gezahlt. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass die laufenden Tarifverhandlungen im Herbst 2024 diesen Abstand wieder ausgleichen werden.

Die erheblichen Unterschiede zwischen den Branchen setzen sich auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr fort. So variieren die Ausbildungsvergütungen im zweiten Ausbildungsjahr zwischen 830 Euro, die im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen gezahlt werden, und 1.402 Euro für die Auszubildenden in der Pflege bei Bund und Kommunen.

Im dritten Ausbildungsjahr liegen die Unterschiede zwischen 955 Euro im Friseurhandwerk von Nordrhein-Westfalen und 1.550 Euro für die Auszubildenden im westdeutschen Bauhauptgewerbe. Jenseits des Friseurhandwerks und der Landwirtschaft (Nordrhein) liegen im dritten Ausbildungsjahr mittlerweile alle Ausbildungsvergütungen oberhalb von 1.000 Euro.

In elf der hier ausgewerteten Branchen existiert darüber hinaus auch noch ein viertes Ausbildungsjahr. Die höchste Ausbildungsvergütung wird dann mit 1.650 Euro im Monat im westdeutschen Bauhauptgewerbe gezahlt.

Reichweite der Tarifverträge für die Ausbildungsvergütungen

Trotz einer rückläufigen Tarifbindung werden die Ausbildungsvergütungen in Deutschland nach wie vor in erster Linie durch Tarifverträge festgelegt. Zum einen liegt der Anteil der Auszubildenden in tarifgebunden Unternehmen mit 55 Prozent immer noch etwas höher als bei den Beschäftigten insgesamt, was auch damit zusammenhängt, dass tarifgebundene Unternehmen eine höhere Ausbildungsbereitschaft haben. Nach dem Berufsbildungsgesetz müssen jedoch auch nicht-tarifgebundene Unternehmen existierende Tarifverträge als Orientierung berücksichtigen und dürfen nicht mehr als 20 Prozent von diesen nach unten abweichen.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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ifo Beschäftigungsbarometer erneut gefallen (Juli 2024)

Unternehmen in Deutschland zeigen sich zurückhaltender bei ihrer Personalplanung. Das ifo Beschäftigungsbarometer sank im Juli auf 95,4 Punkte, nach 95,9 Punkten im Juni.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 31.07.2024

Unternehmen in Deutschland zeigen sich zurückhaltender bei ihrer Personalplanung. Das ifo Beschäftigungsbarometer sank im Juli auf 95,4 Punkte, nach 95,9 Punkten im Juni. „Aufgrund der stagnierenden Wirtschaftsentwicklung sinkt die Bereitschaft, neue Mitarbeiter einzustellen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Wo Aufträge fehlen, wird auch kein zusätzliches Personal gebraucht.“

In der Industrie ist das Barometer unverändert geblieben. Ein Abbau von Arbeitsplätzen wird von vielen Unternehmen diskutiert. Gleiches gilt für den Handel, wo viele zurückhaltende Konsumenten das Geschäft belasten. Im Baugewerbe wird der Personalbestand trotz Krise vorerst konstant bleiben. Nur die Dienstleister stellen teilweise noch neue Mitarbeiter ein, aber weniger als im Vormonat.

Quelle: ifo Institut

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Importpreise im Juni 2024: +0,7 % gegenüber Juni 2023

Die Importpreise waren im Juni 2024 um 0,7 % höher als im Juni 2023. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im Juni 2024 gegenüber dem Vormonat Mai 2024 um 0,4 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 31.07.2024

Importpreise, Juni 2024
+0,7 % zum Vorjahresmonat
+0,4 % zum Vormonat

Exportpreise, Juni 2024
+0,6 % zum Vorjahresmonat
+0,3 % zum Vormonat

Die Importpreise waren im Juni 2024 um 0,7 % höher als im Juni 2023. Im Mai 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -0,4 % gelegen, im April 2024 bei -1,7 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im Juni 2024 gegenüber dem Vormonat Mai 2024 um 0,4 %.

Die Exportpreise lagen im Juni 2024 um 0,6 % über dem Stand von Juni 2023. Im Mai 2024 hatte die Jahresveränderungsrate bei 0,2 % gelegen, im April 2024 bei -0,2 %. Gegenüber dem Vormonat Mai 2024 stiegen die Exportpreise um 0,3 %.

Anstieg der Importpreise im Vergleich zu Juni 2023 durch höhere Preise insbesondere bei Energie und Konsumgütern

Die Preisanstiege bei importierter Energie um 4,3 % und bei Konsumgütern um 1,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat hatten im Juni 2024 den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Importpreise.

Gegenüber Mai 2024 verteuerten sich die Energieeinfuhren um 2,3 % und Konsumgüter um 0,2 %.

Den größten Einfluss auf die Jahresveränderungsrate für Energie hatte Erdöl. Die Preise lagen hier im Juni 2024 um 10,5 % über denen von Juni 2023. Gegenüber Mai 2024 wurde Erdöl 2,3 % billiger.

Teurer als vor einem Jahr waren auch Mineralölerzeugnisse (+6,5 %) und Erdgas (+1,4 %). Ein Preisanstieg bei Erdgas gegenüber dem Vorjahr war zum letzten Mal im Dezember 2022 beobachtet worden.

Erheblich günstiger als im Vorjahresmonat waren dagegen Steinkohle (-12,4 %) und elektrischer Strom (-9,5 %). Während Steinkohle auch im Vormonatsvergleich billiger wurde (-2,1 %), verteuerte sich elektrischer Strom deutlich um 28,5 % gegenüber Mai 2024.

Ohne Berücksichtigung der Energiepreise waren die Importpreise im Juni 2024 um 0,3 % höher als im Juni 2023. Gegenüber Mai 2024 veränderten sie sich nicht. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex um 0,2 % über dem Stand des Vorjahres (+0,4 % gegenüber Mai 2024).

Bei den Konsumgütern verteuerten sich vor allem die Importe der Verbrauchsgüter (+2,0 % gegenüber Juni 2023). Gebrauchsgüter waren 0,7 % teurer als vor einem Jahr.

Bei den Verbrauchsgütern musste insbesondere für Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl weiterhin deutlich mehr (+171,2 %) gegenüber Juni 2023 gezahlt werden. Gegenüber Mai 2024 gaben die Preise hier um 6,2 % nach.

Insgesamt waren importierte Nahrungsmittel im Vorjahresvergleich um 3,0 % teurer (+0,2 % gegenüber Mai 2024).

Gestiegene Preise auch bei importierten landwirtschaftlichen Gütern und Investitionsgütern

Die Preise für importierte landwirtschaftliche Güter lagen im Juni 2024 um 8,6 % über denen von Juni 2023 (+1,5 % gegenüber Mai 2024). Hier war insbesondere Rohkakao 178,6 % teurer als vor einem Jahr, gegenüber dem Vormonat stiegen die Preise um 11,2 %. Die Preise für Rohkaffee waren um 16,6 % höher als im Juni 2023 und stiegen auch im Vormonatsvergleich (+2,0 %). Dagegen waren unter anderem Zwiebeln (-44,5 %), Tomaten (-9,4 %) und Getreide (-6,1 %) preiswerter als vor einem Jahr.

Die Preise für Investitionsgüter lagen mit einem Plus von 0,3 % ebenfalls über denen von Juni 2023.

Dagegen waren Vorleistungsgüter 1,4 % preiswerter als im Juni 2023. Hier waren unter anderem Stärke und Stärkeerzeugnisse (-27,7 %) sowie Akkus und Batterien (-9,2 %) preiswerter als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat Mai 2024 veränderten sich die Preise für Vorleistungsgüter kaum (-0,1 %).

Preissteigerungen bei Exporten von Investitions- und Konsumgütern

Bei der Ausfuhr hatten die Preissteigerungen bei Investitionsgütern den größten Einfluss auf die Preisentwicklung. Diese verteuerten sich gegenüber Juni 2023 um 1,4 % (unverändert gegenüber Mai 2024). Einen wesentlichen Einfluss hatten hier die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Preise für Maschinen (+2,2 %) sowie Kraftwagen und Kraftwagenteile (+1,5 %).

Konsumgüter wurden im Vergleich zu Juni 2023 um 2,0 % teurer. Während Gebrauchsgüter im Vorjahresvergleich nur um 0,8 % teurer waren, lagen die Preise für exportierte Verbrauchsgüter 2,3 % über denen von Juni 2023.

Der Preisrückgang bei Energieexporten von 6,2 % im Vorjahresvergleich (jedoch +4,5 % gegenüber Mai 2024) konnte die Teuerungen bei ausgeführten Investitions- und Konsumgütern nicht ausgleichen. Während Erdgas im Vorjahresvergleich um 17,1 % und Strom um 9,5 % preiswerter waren, lagen die Preise für Mineralölerzeugnisse um 4,6 % über denen des Vorjahres. Im Vergleich zu Mai 2024 wurden Mineralölerzeugnisse geringfügig billiger (-0,2 %). Dagegen stiegen die Preise für Strom (+28,5 %) und Erdgas (+5,7 %) gegenüber Mai 2024.

Vorleistungsgüter waren ebenfalls billiger als im Juni 2023 (-0,8 %). Gegenüber dem Vormonat blieb das Preisniveau hier unverändert.

Die Preise für den Export landwirtschaftlicher Güter veränderten sich gegenüber dem Vorjahr nicht (+0,7 % gegenüber Mai 2024).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Inflationsrate im Juli 2024 voraussichtlich +2,3 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird lt. Statistischem Bundesamt im Juli 2024 voraussichtlich +2,3 % betragen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.07.2024

Verbraucherpreisindex, Juli 2024:
+2,3 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,3 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Juli 2024:
+2,6 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,5 % zum Vormonat (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juli 2024 voraussichtlich +2,3 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Juni 2024 voraussichtlich um 0,3 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt voraussichtlich +2,9 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Kleinstbetriebe finden kaum noch Auszubildende

Im Wettstreit um die Auszubildenden geraten Kleinstbetriebe (weniger als 10 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) lt. IfM Bonn immer weiter ins Hintertreffen: Trotz eines leichten Anstiegs der Anzahl der Auszubildenden waren Ende Dezember 2023 in diesen Betrieben 3,4 % weniger Auszubildende beschäftigt als zum Jahreswechsel 2022/23.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 30.07.2024

Auszubildenden streben zunehmend in Großbetriebe

Im Wettstreit um die Auszubildenden geraten Kleinstbetriebe (weniger als 10 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) immer weiter ins Hintertreffen: Trotz eines leichten Anstiegs der Anzahl der Auszubildenden auf insgesamt über 1,5 Millionen waren Ende Dezember 2023 in diesen Betrieben 3,4 % weniger Auszubildende beschäftigt als zum Jahreswechsel 2022/23. In Großbetrieben (250 und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) stieg im gleichen Zeitraum hingegen ihre Anzahl um 2,9 %.

„Erfreulicherweise ist die Anzahl der Auszubildenden zum Jahreswechsel 2023/2024 wieder erstmals seit 2020 gestiegen. Wir beobachten jedoch schon seit längerem, dass die Auszubildenden vermehrt in die Großbetriebe streben. Waren hier vor zehn Jahren nur 27,6 % der Auszubildenden zu finden, so sind es inzwischen 30,6 %. Dennoch bilden – insgesamt betrachtet – die Kleinst-, kleinen und mittleren Betriebe mit 69,4 Prozent immer noch die meisten Auszubildenden aus“, berichtet Dr. André Pahnke.

Allerdings sinkt die Anzahl der Ausbildungsbetriebe unter den Kleinstbetrieben kontinuierlich. Dies ist jedoch nach Ansicht des IfM-Wissenschaftlers nicht unmittelbar mit einer sinkenden Ausbildungsbereitschaft der Kleinstbetriebe gleichzusetzen: „Häufig bieten Kleinstbetriebe nur einen einzigen Ausbildungsplatz an. Ist dieser am Jahresende nicht besetzt, fallen sie als Ausbildungsbetrieb aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit heraus. Dadurch entsteht der Eindruck, sie würden weniger ausbilden.“ Auf Dauer besteht jedoch die Gefahr, dass immer mehr Kleinstbetriebe ihren Fachkräftebedarf nicht über ihre eigene betriebliche Berufsausbildung decken können. Mehr noch: Sie könnten sich vollständig von dieser zurückziehen, wenn sie über einen längeren Zeitraum keine Auszubildenden finden bzw. diese letztlich nicht als Fachkräfte halten können.

Ausbildungsquote im Westen höher als im Osten

Gemessen an der Ausbildungsquote, also dem Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, wurden Ende 2023 die meisten Auszubildenden in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ausgebildet, die wenigsten in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin.

Insgesamt ist die Ausbildungsquote in Westdeutschland höher als in Ostdeutschland. Inwieweit sich dies auf den Fachkräftemangel auswirken wird, ist aktuell noch nicht absehbar.

Quelle: IfM Bonn

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Bruttoinlandsprodukt im 2. Quartal 2024 um 0,1 % niedriger als im Vorquartal

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 2. Quartal 2024 gegenüber dem 1. Quartal 2024 um 0,1 % gesunken, wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Daten berichtet.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.07.2024

Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen – Ergebnisse ab 1991 überarbeitet

Bruttoinlandsprodukt (BIP), 2. Quartal 2024
-0,1 % zum Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt)
+0,3 % zum Vorjahresquartal (preisbereinigt)
-0,1 % zum Vorjahresquartal (preis- und kalenderbereinigt)

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 2. Quartal 2024 gegenüber dem 1. Quartal 2024 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 0,1 % gesunken, nachdem es zu Jahresbeginn 2024 noch leicht gestiegen war (+0,2 % im 1. Quartal 2024 zum 4. Quartal 2023). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahmen insbesondere die preis-, saison- und kalenderbereinigten Investitionen in Ausrüstungen und Bauten ab.

Bruttoinlandsprodukt im Vorjahresvergleich gesunken

Im Vorjahresvergleich war das BIP im 2. Quartal 2024 preisbereinigt um 0,3 % höher als im 2. Quartal 2023. Preis- und kalenderbereinigt war das BIP um 0,1 % niedriger als im Vorjahresquartal, da im 2. Quartal 2024 ein Arbeitstag mehr zur Verfügung stand.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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