EU Kommission legt Vorschlag für eine EU Inc. vor

Mit der EU Inc. hat die EU-Kommission eine zusätzliche europäische Rechtsform mit beschränkter Haftung vorgeschlagen, die neben den nationalen Gesellschaftsformen als harmonisierte Rechtsform in die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten aufgenommen werden soll. Der Entwurf zielt auf einen durchgängig digitalen Unternehmenslebenszyklus und harmonisierte Verfahren in allen Mitgliedstaaten. Damit sollen Gründungen, grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten und behördliche Interaktionen spürbar vereinfacht werden.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 24.03.2026

Mit der EU Inc. hat die EU-Kommission am 18.03.2026 eine zusätzliche europäische Rechtsform mit beschränkter Haftung vorgeschlagen, die neben den nationalen Gesellschaftsformen als harmonisierte Rechtsform in die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten aufgenommen werden soll. Der Entwurf zielt auf einen durchgängig digitalen Unternehmenslebenszyklus und harmonisierte Verfahren in allen Mitgliedstaaten. Damit sollen Gründungen, grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten und behördliche Interaktionen spürbar vereinfacht werden.

Digitale Unternehmensprozesse: Gründung, Registrierung & Verwaltung

Zentraler Bestandteil ist eine EU weite digitale Schnittstelle („EU central interface“), über die Gründungen und auch spätere Verwaltungsvorgänge beschleunigt abgewickelt werden können. Sie soll mit den nationalen Registern über BRIS verknüpft werden. Perspektivisch soll die Schnittstelle zu einem zentralen digitalen EU Register weiterentwickelt werden.

  • Beschleunigte Gründung („fast-track formation“): Registrierungen innerhalb von 48 Stunden zu Kosten von höchstens 100 Euro, bei voller Online-Abwicklung und nur in begründeten Ausnahmefällen mit physischer Vorsprache.
  • Voraussetzung: Verwendung der EU-Standardvorlage für die Satzung/den Gesellschaftsvertrag sowie eines harmonisierten vollständig digitalen, maschinenlesbaren Antragsformulars, das Informationen als strukturierte Daten erfasst.
  • Wird die EU-Standardvorlage für die Satzung/den Gesellschaftsvertrag nicht verwendet, so soll die Registrierung innerhalb von fünf Tagen erfolgen.
  • Daneben bleibt eine Gründung weiterhin über eine vollständig digital durchgeführte Anmeldung beim nationalen Unternehmens-/Handelsregister – mit vorgenannten Eintragungsfristen und -voraussetzungen – möglich.

Das Antragsformular soll u. a. auch alle notwendigen Informationen enthalten, die erforderlich sind für die Ausstellung der USt-IdNr. und die Eintragung von wirtschaftlichen Berechtigten in das Register der wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister). Das nationale Unternehmens-/Handelsregister soll nach der Registrierung unverzüglich diese Informationen in digitaler Form mit den zuständigen öffentlichen Behörden austauschen. Die EU Inc. soll die USt-IdNr. von den zuständigen Behörden digital und unverzüglich erhalten. Die EU Inc. ist nicht verpflichtet, separate Anträge zu stellen oder zusätzliche Informationen bereitzustellen, die andernorts abrufbar sind („Once-Only-Prinzip“).

Das Unternehmens-/Handelsregister soll auch die Informationen über die EU Inc. in digitaler Form mit den Sozialversicherungsbehörden austauschen.

Digitale Nachweise wie die EU-Gesellschaftsbescheinigung („EU Company Certificate“) und die digitale EU Vollmacht („Digital EU Power of Attorney“) sind ausdrücklich für die Nutzung mit der European Digital Identity Wallet (EUDI) und der European Business Wallet (EUBW) vorgesehen und könnten für Signaturen, Vertretungen und Verfahrenshandlungen eingesetzt werden.

Kapitalrahmen & Beteiligungen

Darüber hinaus erhält die EU Inc. einen flexibel gestalteten Kapitalrahmen. Ein verpflichtendes Mindestkapital sieht der Entwurf nicht vor. Ihre Anteile sind vollständig dematerialisiert und werden in einem konstitutiven, digitalen Anteils-/Aktienregister („digital register of shares“) geführt, das den Besitz der Aktien nachweist. Das digitale Register ist von der Gesellschaft oder einem Dritten zu führen; die Integrität und Sicherheit des Registers sind sicherzustellen. Die zugehörigen digitalen Anteils-/Aktienzertifikate können ebenso mit der EUDI bzw. der EUBW kompatibel sein.

Die Rechtsform ermöglicht verschiedene Anteils-/Aktienklassen mit variablen Stimm- und Wirtschaftsrechten und die Übertragung soll vollständig online und ohne notarielle Formerfordernisse erfolgen. Mitgliedstaaten können EU Inc.-Unternehmen für den Handel der Anteile/Aktien einen Zugang zum regulierten Markt (Börse) gewähren.

Rechtsrahmen, Rechnungslegung & Besteuerung

Das Arbeits- und Sozialrecht soll ausdrücklich national geregelt bleiben. Die EU Inc. unterliegt hinsichtlich der Rechnungslegung den nationalen gesetzlichen Anforderungen des Sitzstaates. Der Vorschlag regelt lediglich die Einreichung und die öffentlichen Zugänglichkeit der Rechnungslegungsunterlagen; diese sind sowohl national als auch über BRIS EU-weit abrufbar.

Der EU Inc.-Vorschlag enthält keine eigenen steuerrechtlichen Vorgaben. Die Besteuerung der EU Inc. wird vollständig den nationalen Steuersystemen überlassen. Verwiesen wird in der begleitenden Mitteilung der Kommission lediglich auf bestehende, komplementäre Vorschläge (BEFIT, HOT). Eine steuerliche Harmonisierung beträfe allerdings die Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen im Rahmen der EU-Employee Stock Options (EU-ESO). Einkommen aus solchen Beteiligungen sollen erst beim Verkauf der erworbenen Anteile besteuert werden.

Einheitliche Definition von „innovativen Unternehmen“

Die begleitende Empfehlung führt erstmals eine EU-Definition für innovative Unternehmen ein. Ein Unternehmen gilt danach als solches, wenn es nennenswerte R&D-Aktivtäten betreibt oder neue bzw. wesentlich verbesserte Produkte oder Verfahren entwickelt.

  • Innovative Startups sind innovative, eigenständige Unternehmen im frühen Stadium mit unter 100 Beschäftigten und unter 10 Mio. Euro Umsatz. Für insolvente innovative Start ups führt der Verordnungsentwurf außerdem vereinfachte Liquidationsverfahren.
  • Innovative Scaleups sind wiederum nicht-börsennotierte Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigte und über 10 Mio. Euro Umsatz.

Nächste Schritte

Politisch gilt die EU Inc. als eines der prioritären Projekte der laufenden Legislatur. Das EU-Parlament hatte zuvor unter Berichterstatter René Repasi (S&D) ein ambitionierteres Modell gefordert, insbesondere mit Blick auf stärkere Schutzmechanismen (vgl. Entschließung). In welchem Umfang diese weitergehenden Forderungen Eingang finden, wird sich in der Trilogphase zeigen. Die EU-Kommission verfolgt das Ziel, noch bis Ende 2026 zu einer politischen Einigung mit Rat und EU-Parlament zu kommen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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Diensthandy wird zum Standard

Wer im Job ein Smartphone oder Handy braucht, bekommt es meistens vom Arbeitgeber gestellt. Insgesamt 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, haben lt. Bitkom inzwischen Zugriff auf ein Diensthandy.

Bitkom, Pressemitteilung vom 23.03.2026

  • 56 Prozent erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Gerät
  • Die private Nutzung ist in 93 Prozent der Fälle erlaubt

Wer im Job ein Smartphone oder Handy braucht, bekommt es meistens vom Arbeitgeber gestellt. Insgesamt 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, haben inzwischen Zugriff auf ein Diensthandy. 53 Prozent erhalten ein Gerät zur alleinigen Nutzung, weitere 3 Prozent teilen sich ein Gerät mit Kolleginnen und Kollegen. Vor drei Jahren hatten erst 46 Prozent der Beschäftigten Zugriff auf ein Diensthandy: 44 Prozent erhielten ein persönliches Gerät, 2 Prozent mussten sich ein Gerät mit anderen teilen. Gleichzeitig werden private Smartphones oder Handys sehr viel seltener für berufliche Zwecke genutzt: Während 2023 noch 36 Prozent ihr privates Gerät auch im Job einsetzten, sind es jetzt nur noch 26 Prozent. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.006 Menschen ab 16 Jahren in Deutschland, darunter 495 Personen, die dienstlich mobil telefonieren. „Das Diensthandy gehört für viele Beschäftigte inzwischen zur Arbeitsausstattung. Unternehmen setzen damit stärker auf eine klare Trennung von beruflicher und privater Nutzung“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Gerade bei Smartphones ist es sinnvoll, wenn Unternehmen Geräte zentral bereitstellen, verwalten und mit Updates versorgen können.“

Wer ein Diensthandy bekommt, darf es in aller Regel auch privat nutzen. 93 Prozent derjenigen, denen ein Dienstgerät zur Verfügung gestellt wird, haben dafür grundsätzlich die Erlaubnis ihres Arbeitgebers. 2023 lag dieser Anteil noch bei 88 Prozent. Nur 3 Prozent dürfen ihr Diensthandy nicht privat verwenden. Die Erlaubnis zur privaten Nutzung wird in den meisten Fällen auch tatsächlich in Anspruch genommen: 88 Prozent derjenigen, denen dies erlaubt ist, verwenden ihr Diensthandy auch privat. Vor drei Jahren waren es erst 78 Prozent. Nur 9 Prozent verzichten trotz Erlaubnis auf die private Nutzung. „Wenn ein Diensthandy auch privat genutzt werden darf, sollten Unternehmen klare und transparente Regeln festlegen, etwa zu Erreichbarkeit, Kosten, Datenschutz, IT-Sicherheit und Support“, so Rohleder. „Wo berufliche und private Kommunikation auf einem Gerät zusammenlaufen, braucht es verlässliche Nutzungsvereinbarungen für beide Seiten.“

Quelle: Bitkom

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Ein Drittel der Erwerbstätigen mit Vorgaben für weniger Homeoffice konfrontiert – Folgen für Job-Zufriedenheit und Belastung

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat eine neue Studie zur Job-Zufriedenheit bzgl. der „Return-to-Office“-Initiative (RTO) veröffentlicht.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 23.03.2026

Mehr Präsenzarbeit im Betrieb und weniger Homeoffice – diese Vorgabe haben 34 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland, die auch mobil arbeiten, in den letzten Jahren von ihren Arbeitgebern bekommen. Wenn Beschäftigte im Zuge einer solchen „Return-to-Office“-Initiative (RTO) verstärkt zurück in den Betrieb beordert werden, ist im Durchschnitt die Job-Zufriedenheit geringer, während Belastungsgefühle höher sind im Vergleich zu Personen, die in Betrieben arbeiten ohne eine RTO-Initiative. Die Zufriedenheit mit solchen Initiativen ist insbesondere bei Personen, die zu Hause auch die Kinderbetreuung übernehmen, also überwiegend Müttern, gering. Zugleich sehen Beschäftigte mit Leitungsfunktion mehr Präsenz im Büro positiver als Beschäftigte ohne Führungsaufgaben. Das zeigt eine neue Studie von Dr. Yvonne Lott und Dr. Eileen Peters vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis einer aktuellen Befragung.

Lediglich rund die Hälfte der befragten Erwerbstätigen mit einer RTO-Initiative im Betrieb hat nach eigenen Angaben von Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber eine offizielle Begründung dafür bekommen. Mit Begründung ist die Zufriedenheit mit der Initiative unter den Beschäftigten größer als ohne. Insgesamt vermuten gut 60 Prozent der Befragten, dass es bei der Einschränkung des Homeoffice vor allem um stärkere Kontrolle und mangelndes Vertrauen seitens des Arbeitgebers geht. Die Autorinnen ziehen auch eine Verbindung zwischen den Befunden und aktuellen politischen Forderungen nach Deregulierung des Arbeitszeitgesetzes und Reduzierung von Teilzeitarbeit: Wenn auf unterschiedlichen Ebenen die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben erschwert werde, könnte das am Ende zu weniger statt zu mehr Arbeitsvolumen führen, warnen die Forscherinnen. Denn damit würden „nicht nur Gesundheitsrisiken verschärft, sondern zusätzliche Barrieren für die Erwerbsbeteiligung von Frauen geschaffen“, so Lott und Peters.

Die Auswertung basiert auf der WSI-Erwerbspersonenbefragung, bei der Personen im erwerbsfähigen Alter seit April 2020 regelmäßig zu ihrer Arbeits- und Lebenssituation befragt werden. Für das Thema „Return to Office“ haben die Forscherinnen Daten der jüngsten Erhebungswelle von November und Dezember 2025 ausgewertet und dabei nur diejenigen berücksichtigt, deren Hauptjob wenigstens teilweise für das Homeoffice geeignet ist. Insgesamt waren dies rund 2600 Personen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat sich das Homeoffice von einer Ausnahme zu einem festen Bestandteil der Arbeitswelt entwickelt. Während vor 2020 weniger als ein Fünftel der Beschäftigten teilweise im Homeoffice arbeitete, liegt der Anteil seit Mitte 2022 stabil bei rund einem Drittel. In den meisten Fällen handelt es sich um Arrangements, bei denen tageweise zwischen Betrieb und Zuhause gewechselt wird. Ausschließliche Heimarbeit ist die Ausnahme.

Viele Erwerbstätige haben laut den Forscherinnen ihren Alltag darauf ausgerichtet, zumindest an einigen Tagen pro Woche im Homeoffice zu arbeiten. Allein weil das Pendeln zur Arbeitsstelle an diesen Tagen entfällt, könnten zahlreiche Beschäftigte Beruf und Privatleben besser vereinbaren, manche haben einen Job bei einem weiter entfernt liegenden Arbeitgeber übernommen. Allerdings bleibe der Zugang zum Homeoffice stark von der ausgeübten Tätigkeit abhängig, sodass nicht alle Beschäftigten gleichermaßen von dieser Entwicklung profitieren.

In letzter Zeit haben „Return-to-Office“-Initiativen für Schlagzeilen gesorgt: Arbeitgeber rufen ihre Beschäftigten verstärkt ins Büro zurück oder schränken die Möglichkeiten für Homeoffice ein. Dieser Trend ist nicht nur im Ausland, etwa in den USA, zu beobachten, sondern auch in Deutschland. Bekannte Beispiele dafür sind Volkswagen, SAP oder zuletzt das Werbeunternehmen STRÖER.

Im Schnitt wollen die Arbeitgeber drei Tage Präsenz im Betrieb

Die Studie zeigt, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt. Laut Lott und Peters geben mehr als ein Drittel der befragten Beschäftigten, die auch mobil arbeiten, an, dass in ihrem Betrieb eine verstärkte Rückkehr aus dem Homeoffice angeordnet wurde. Bei 21 Prozent ist es dazu in den zwölf Monaten vor der Befragung gekommen, bei weiteren 13 Prozent schon vorher. Im Durchschnitt wollen die Arbeitgeber eine Präsenz von drei Arbeitstagen pro Woche im Betrieb.

Rund 29 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit einer RTO-Initiative sind der direkten Vorgabe gefolgt. Weitere rund 50 Prozent hatten ihre Präsenz bereits vor der formellen Anweisung wieder erhöht. Hingegen sind 21 Prozent der Aufforderung nicht nachgekommen. Von diesen Personen sagen 82 Prozent, dass für ihre Tätigkeit keine verstärkte Anwesenheit erforderlich sei. 64 Prozent lehnen es grundsätzlich ab, häufiger im Betrieb zu arbeiten. Knapp 39 Prozent verweisen auf bestehende schriftliche Homeoffice-Vereinbarungen. Für rund ein Drittel ist eine stärkere Präsenz vor Ort aus praktischen Gründen, etwa aufgrund von Betreuungsverpflichtungen, nicht möglich.

Besserer kollegialer Austausch und Teamarbeit als häufigste Begründung von Arbeitgeberseite

Etwa die Hälfte der Befragten gibt an, dass ihre Vorgesetzten oder Arbeitgeber die Anweisung, ins Büro zurückzukehren, begründet hätten. Von den Beschäftigten, die von ihrem Arbeitgeber eine Begründung erhalten haben, sagen gut 86 Prozent, dass die Rückkehr ins Büro laut Vorgesetzen bzw. Arbeitgeber den kollegialen Austausch fördern soll. Rund 76 Prozent der Beschäftigten geben an, dass die Erleichterung der Teamarbeit als Grund genannt wurde. Eine Verbesserung der Produktivität oder der Arbeitsergebnisse wird von knapp der Hälfte als Begründung des Arbeitgebers genannt, die Vereinfachung von Arbeitsabläufen sowie die bessere Auslastung von Büro- oder Betriebsstätten von jeweils etwas mehr als einem Drittel.

Die Beschäftigten selbst vermuten auch andere Gründe hinter den offiziellen Erklärungen: Knapp 62 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass es dem Arbeitgeber vor allem um stärkere Kontrolle geht. 55 Prozent vermuten, dass die Vorgesetzten der Belegschaft nicht vertrauen. Seltener werden der Unmut von Kolleg*innen, die erleichterte Mitarbeiter*innenführung oder betriebliche Umstrukturierungen beziehungsweise Stellenabbau als Gründe angenommen. Die Annahme fehlenden Vertrauens ist besonders ausgeprägt bei Beschäftigten, denen überhaupt keine Begründung genannt wurde. In dieser Gruppe vermuten vier von fünf Erwerbstätigen ein Kontrollinteresse des Arbeitgebers als Hauptgrund.

Höchste Unzufriedenheit bei Müttern – Beschäftigte ohne Leitungsfunktion fühlen sich deutlich stärker belastet

Die Anweisung, ins Büro zurückzukehren, ist insgesamt nicht besonders populär: Auf einer Skala von 0 („ganz und gar nicht zufrieden“) bis 10 („voll und ganz zufrieden“) bewerten die Beschäftigten die Rückholinitiativen mit durchschnittlich gut 4 Punkten. Wurde ein Grund genannt, liegt die Zufriedenheit mit 4,6 Punkten höher als ohne Begründung mit 3,7 Punkten. Personen mit Leitungsfunktion bewerten die Maßnahmen mit 4,9 Punkten insgesamt positiver als Beschäftigte ohne Leitungsfunktion mit 3,9 Punkten. Sie geben aber auch häufiger an, dass ihnen ein Grund genannt wurde.

Auch zwischen Eltern und Kinderlosen bestehen erhebliche Unterschiede: So liegt die Zufriedenheit mit der Initiative bei Vätern bei 4,8 Punkten, während sie bei Müttern nur 3,6 Punkte beträgt. „Diese Unterschiede lassen sich vermutlich durch die ungleiche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern erklären“, schreiben die Forscherinnen. Deutlich geringer sind die Unterschiede zwischen kinderlosen Frauen mit 4,1 Punkten und kinderlosen Männern mit 4,3 Punkten.

Auch die Job-Zufriedenheit ist geringer, wenn die verstärkte Rückkehr in den Betrieb angeordnet wurde bzw. die Beschäftigten aufgrund der Anweisung tatsächlich zurückkehrt sind. Ohne eine RTO-Initiative liegt die Job-Zufriedenheit im Durschnitt bei 6,9 Punkten, mit einer Initiative bei 6,5 Punkten.

Beschäftigte ohne Leitungsfunktion berichten im Fall einer RTO-Initiative von einer um zehn Prozentpunkte höheren beruflichen Belastung als Beschäftigte in Betrieben ohne Einschränkung von Homeoffice. Für Führungskräfte ergab sich hingegen kein bedeutsamer Unterschied im Belastungserleben. Das könnte daran liegen, dass Beschäftigte mit Leitungsfunktion eine verstärkte Präsenz im Betrieb besser kompensieren können, beispielsweise durch eine höhere Jobautonomie oder größere zeitliche Spielräume, so Lott und Peters.

Verschärfend: Wenn Einschnitte beim Homeoffice und geplante Deregulierung des Arbeitszeitgesetzes zusammenkommen

Das Fazit der Forscherinnen: „Die Ergebnisse machen deutlich, dass für Beschäftigte mit Sorgeverantwortung, vor allem Mütter, eine verstärkte Präsenz im Büro mit erheblichen organisatorischen Hürden verbunden sein kann – gerade angesichts bestehender Lücken in der Betreuungsinfrastruktur. Eine mögliche Konsequenz ist, dass die Betroffenen ihre Erwerbsarbeitszeit reduzieren oder ihre Erwerbstätigkeit zeitweise ganz unterbrechen.“ Dies stehe im direkten Widerspruch zu den aktuellen politischen Bestrebungen der Bundesregierung, die Erwerbsarbeitszeit insgesamt zu erhöhen, insbesondere diejenige von Frauen.

Verschärft werde dieser Widerspruch dadurch, dass verstärkte RTO-Initiativen mit Forderungen nach einer Einschränkung des Rechts auf Teilzeit und der vor allem von der Union propagierten Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz zusammentreffen. „Diese Pläne beziehungsweise Forderungen offenbaren eine besorgniserregende Ignoranz gegenüber den Lebensrealitäten vieler Beschäftigter in Teilen der Politik“, so Lott und Peters.

WSI-Direktorin Prof. Dr. Bettina Kohlrausch unterstreicht die Risiken einer oberflächlichen Arbeitszeitdebatte für Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt: „Einfach die Zügel anzuziehen, im Unternehmen wie auf politischer Ebene, könnte absolut kontraproduktiv wirken. Denn das erhöht die Hürden für Erwerbstätigkeit, insbesondere von Frauen“, sagt die Soziologin. „Damit würde genau die positive Entwicklung ausgebremst, die dazu geführt hat, dass das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen heutzutage deutlich höher ist als in früheren Jahrzehnten.“

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Steigende Energiepreise gefährden wirtschaftliche Erholung Deutschlands

Der eskalierende Krieg im Nahen Osten seit Anfang März 2026 erhöht die wirtschaftlichen Risiken für Deutschland deutlich. Eine aktuelle Analyse auf Basis des ZEW-Finanzmarkttests zeigt, dass insbesondere steigende Energiepreise und wachsende Unsicherheit die konjunkturelle Entwicklung belasten könnten.

ZEW, Pressemitteilung vom 20.03.2026

ZEW-Analyse zeigt: Dauer des Nahostkonflikts entscheidend für Inflation und Wachstum

Der eskalierende Krieg im Nahen Osten seit Anfang März 2026 erhöht die wirtschaftlichen Risiken für Deutschland deutlich. Eine aktuelle Analyse auf Basis des ZEW-Finanzmarkttests zeigt, dass insbesondere steigende Energiepreise und wachsende Unsicherheit die konjunkturelle Entwicklung belasten könnten. Während die Auswirkungen bei einer kurzen Kriegsdauer begrenzt bleiben, drohen bei einem länger anhaltenden Krieg spürbare Einbußen beim Wirtschaftswachstum sowie ein deutlicher Anstieg der Inflation.

„Steigende Energiepreise bremsen Wachstum und verstärken zugleich den Inflationsdruck. Sollten die Beeinträchtigungen der Energieversorgung längerfristig andauern, dann wird die Preisstabilität in Deutschland gefährdet“, sagt Dr. Lora Pavlova, Leiterin des ZEW-Finanzmarkttests und Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Altersvorsorge und nachhaltige Finanzmärkte“. „Die massiv gestiegene Unsicherheit hält Investoren zurück und macht Haushalte sparsamer“ ergänzt Anna-Lena Herforth, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Altersvorsorge und nachhaltige Finanzmärkte“.

Drei Szenarien mit unterschiedlichen Folgen

Die Analyse unterscheidet drei mögliche Szenarien für den weiteren Verlauf des Konflikts. Am wahrscheinlichsten ist aus Sicht der befragten Finanzmarktexpertinnen und -experten ein anhaltender Konflikt von bis zu drei Monaten. In diesem Fall bleiben die Energiepreise länger erhöht und die wirtschaftliche Unsicherheit hoch. Das Wachstum in Deutschland würde sich dadurch spürbar verlangsamen, während die Inflation auf rund 2,7 Prozent ansteigen dürfte. Ein noch längerer und intensiverer Konflikt könnte die Wirtschaft 2026 sogar in eine Phase der Stagnation führen und die Inflation deutlich über die Zielmarke treiben. Eine schnelle Deeskalation, die zunehmend als unwahrscheinlich gilt, würde indes die wirtschaftlichen Folgen deutlich begrenzen.

Energiepreise als zentraler Belastungsfaktor

Als wichtigste Ursache für die wirtschaftlichen Belastungen identifizieren die befragten Finanzmarktexpertinnen und -experten die stark gestiegenen Energiepreise. Diese erhöhen die Produktionskosten der Unternehmen und schwächen gleichzeitig die Kaufkraft der privaten Haushalte. Hinzu kommen Störungen von Lieferketten sowie eine sinkende Investitionsbereitschaft infolge hoher Unsicherheit. Wirtschaftspolitisch erwarten die Befragten vor allem fiskalische Maßnahmen zur Stabilisierung der Energieversorgung und zur Entlastung von Unternehmen und Haushalten. Gleichzeitig steht die Geldpolitik vor einem Zielkonflikt zwischen Inflationsbekämpfung und der Stabilisierung der Konjunktur.

Quelle: ZEW

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Erzeugerpreise Februar 2026: -3,3 % gegenüber Februar 2025

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Februar 2026 um 3,3 % niedriger als im Februar 2025. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Erzeugerpreise im Februar 2026 gegenüber dem Vormonat um 0,5 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.03.2026

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Februar 2026
-3,3 % zum Vorjahresmonat
-0,5 % zum Vormonat

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Februar 2026 um 3,3 % niedriger als im Februar 2025. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fielen die Erzeugerpreise im Februar 2026 gegenüber dem Vormonat um 0,5 %.

Hauptursächlich für den Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren auch im Februar 2026 die niedrigeren Energiepreise. Auch Verbrauchsgüter waren günstiger als vor einem Jahr. Hingegen waren Investitionsgüter, Gebrauchsgüter sowie Vorleistungsgüter teurer als im Vorjahresmonat. Ohne Berücksichtigung von Energie stiegen die Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat im Februar 2026 um 1,0 %, gegenüber Januar 2026 stiegen sie um 0,2 %.

Rückgang der Energiepreise gegenüber dem Vorjahresmonat

Energie war im Februar 2026 um 12,5 % billiger als im Vorjahresmonat. Gegenüber Januar 2026 fielen die Energiepreise um 1,8 %. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die Preisrückgänge bei Erdgas in der Verteilung. Über alle Abnehmergruppen betrachtet fielen die Erdgaspreise gegenüber Februar 2025 um 14,3 %.

Auch elektrischer Strom kostete deutlich weniger (-13,4 %) als im Februar 2025, Fernwärme war nur leicht günstiger (-0,5 %) als im Vorjahresmonat.

Die Preise für Mineralölerzeugnisse fielen gegenüber Februar 2025 um 7,0 %, gegenüber Januar 2026 stiegen sie um 1,1 %. Leichtes Heizöl kostete 6,4 % weniger als im Februar 2025, aber 1,9 % mehr als im Januar 2026. Kraftstoffe kosteten 1,6 % mehr als im Februar 2025 und 0,9 % mehr als im Januar 2026. Auf die Februarergebnisse der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte hatten die Kriegshandlungen im Iran und dem Nahen Osten seit dem 28. Februar 2026 keinen Einfluss.

Preisanstiege bei Investitionsgütern und Gebrauchsgütern, Preisrückgänge bei Verbrauchsgütern

Die Preise für Investitionsgüter waren im Februar 2026 um 1,7 % höher als im Vorjahresmonat (+0,2 % gegenüber Januar 2026). Maschinen kosteten 1,7 % mehr, die Preise für Kraftwagen und Kraftwagenteile stiegen um 1,2 % gegenüber Februar 2025.

Gebrauchsgüter waren im Februar 2026 um 2,0 % teurer als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber Januar 2026).

Die in Deutschland produzierten und verkauften Verbrauchsgüter kosteten dagegen 0,6 % weniger als im Vorjahresmonat und 0,3 % weniger als im Januar 2026. Unter den Verbrauchsgütern fielen die Nahrungsmittelpreise insgesamt um 1,9 %. Deutlich billiger als im Februar 2025 waren Butter (-42,8 %) und Schweinefleisch (-12,5 %). Teurer im Vergleich zum Vorjahresmonat waren dagegen Rindfleisch (+19,9 %) und Kaffee (+16,1 %).

Preisanstiege auch bei Vorleistungsgütern

Die Preise für Vorleistungsgüter waren im Februar 2026 um 1,1 % höher als im Vorjahresmonat (+0,3 % gegenüber Januar 2026).

Für den Preisanstieg gegenüber Februar 2025 sorgten vor allem die höheren Preise von Metallen (+6,5 %). Insbesondere die Preise für Edelmetalle (+66,8 %) stiegen gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich an. Auch für Kupfer und Halbzeug daraus (+13,8 %) musste mehr bezahlt werden als im Vorjahr. Billiger als im Vorjahr waren dagegen Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (-1,9 %), darunter auch Betonstahl (-1,4 %).

Holz sowie Holz- und Korkwaren (+6,4 %) waren ebenfalls teurer als im Vorjahresmonat, darunter Nadelschnittholz mit +12,8 % und Laubschnittholz mit +2,6 %. Erhebliche Preisanstiege gab es bei Pellets, Briketts und Scheiten mit +34,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat (+4,2 % gegenüber Januar 2026).

Die Preise für Glas und Glaswaren stiegen gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,3 %. Darunter war veredeltes und bearbeitetes Flachglas 7,1 % teurer, wohingegen die Preise für Hohlglas (-1,9 %) gegenüber Februar 2025 sanken.

Preisrückgänge gegenüber Februar 2025 gab es ebenfalls bei chemischen Grundstoffen (-3,0 %), darunter stiegen allerdings die Preise für Düngemittel um 4,2 %. Papier, Pappe und Waren daraus kosteten 2,3 % weniger als im Vorjahresmonat. Futtermittel für Nutztiere (-8,1 %) und Getreidemehl (-5,6 %) kosteten ebenfalls deutlich weniger als im Februar 2025.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Preisschock beim Öl treibt Inflation in kommenden Monaten auf über 2,5 Prozent – aber Chancen auf Rückgang bis Jahresende

Der durch den Irankrieg ausgelöste Preisschock bei Energie, insbesondere Öl, wird die Inflationsrate in Deutschland im ersten und zweiten Quartal 2026 auf merklich über 2,5 Prozent erhöhen. Zu diesem Ergebnis kommt der neue IMK Inflationsmonitor der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 19.03.2026

Der durch den Irankrieg ausgelöste Preisschock bei Energie, insbesondere Öl, wird die Inflationsrate in Deutschland im ersten und zweiten Quartal 2026 auf merklich über 2,5 Prozent erhöhen. Dabei werden Alleinerziehende und Paarfamilien mit niedrigen und mittleren Einkommen durch den Ölpreisanstieg etwas stärker belastet als Alleinlebende und als Familien mit hohen Einkommen, weil in ihren Warenkörben Ausgaben für Auto-Kraftstoffe mehr Gewicht haben (konkrete Zahlen unten). Zu diesem Ergebnis kommt der neue IMK Inflationsmonitor. In welchem Maße die höheren Energiepreise auch weitere Waren und Dienstleistungen für unterschiedliche Haushalte verteuern, kann aktuell noch nicht detailliert abgeschätzt werden. Dauert der Krieg nicht länger als wenige Monate, könnten die Auswirkungen des Energiepreisschubs auf die Inflation insgesamt aber begrenzt bleiben. Konkret: Wird die Blockade der Straße von Hormus im Sommer wieder aufgehoben und bleibt die Öl- und Gasinfrastruktur der Golfstaaten weitgehend intakt, dürften die Rohöl- und Erdgaspreise im weiteren Jahresverlauf wieder auf ihre Niveaus von Ende 2025 zurückfallen, prognostiziert Dr. Silke Tober, Inflationsexpertin des IMK und Autorin des Inflationsmonitors. Hintergrund: Der bereits seit Jahren mit Sanktionen belegte Iran spielt für die Energieversorgung Deutschlands keine relevante Rolle. Daher ist der dauerhafte Effekt gering – anders als im Kontext des russischen Überfalls auf die Ukraine, als mit Russland ein wesentlicher Lieferant ausfiel.

„Zwar wird die Inflation kurzfristig deutlich über zwei Prozent steigen, im kommenden Jahr aufgrund von Basiseffekten jedoch deutlich darunter liegen“, schreibt Tober. Die Europäische Zentralbank (EZB) sollte die Leitzinsen wegen des Energiepreisschubs vorerst nicht erhöhen, zumal die hohen Energiepreise ohnehin die europäische Wirtschaft und insbesondere die Industrie belasten und eine Zinserhöhung die Konjunktur noch einmal zusätzlich bremsen würde, so die Ökonomin.

Im Februar, dem letzten Monat, für den aktuell genaue Daten vorliegen, lag die Inflation in Deutschland mit 1,9 Prozent leicht unter dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent. Im Januar waren es noch 2,1 Prozent gewesen. Der Rückgang beruhte vor allem auf weniger stark steigenden Lebensmittelpreisen. Die Energiepreise dämpften die Inflation im Februar zwar ebenfalls noch, wegen bereits höherer Preisdynamik bei Kraftstoffen aber schon in geringerem Maße als Ende vergangenen Jahres zu erwarten war. Blickt man auf die Inflationsraten von neun exemplarischen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, lagen acht unter zwei Prozent, einer genau auf dieser Marke. Insbesondere bei Haushalten mit geringen Einkommen war die Inflationsrate mit 1,5 Prozent niedrig. Gleichwohl zeigte sich im längerfristigen Vergleich auch im Februar ein erhöhtes Preisniveau: Verglichen mit Februar 2020, also zu Beginn der Krisenzeit mit Coronapandemie und Ukrainekrieg, lagen die Preise für Nahrungsmittel um 36,4 Prozent höher. Das war fast dreimal so viel wie mit der EZB-Zielinflation von kumuliert 12,6 Prozent in diesem Zeitraum vereinbar. Die Energiepreise waren im Sechsjahresvergleich um 36,2 Prozent angestiegen.

Das IMK berechnet seit Anfang 2022 monatlich spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten). In einer Datenbank liefert der Inflationsmonitor zudem ein erweitertes Datenangebot: Online lassen sich Trends der Inflation für alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in interaktiven Grafiken abrufen.

Die längerfristige Betrachtung illustriert, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen von der starken Teuerung nach dem russischen Überfall auf die Ukraine besonders stark betroffen waren, weil Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Energie in ihrem Budget eine größere Rolle spielen. Diese wirkten lange als die stärksten Preistreiber. So betrug auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Oktober 2022 die Teuerungsrate für Familien mit niedrigen Einkommen 11 Prozent, die für ärmere Alleinlebende 10,5 Prozent. Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen hatten damals mit 7,9 Prozent die mit Abstand niedrigste Inflationsrate.

Zuletzt, bis einschließlich Februar 2026, waren die Unterschiede weitaus kleiner und das Muster anders, weil sich in den vergangenen beiden Jahren vor allem noch Dienstleistungen deutlich verteuert hatten, die Haushalte mit höheren Einkommen stärker nachfragen als Ärmere. So hatten Familien und Alleinlebende mit jeweils niedrigen Einkommen im Februar mit je 1,5 Prozent im Haushaltsvergleich die niedrigste Inflationsrate. Am anderen Ende des Haushaltsvergleichs standen – mit relativ geringem Abstand – „einkommensstarke“ Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen, deren Inflationsrate bei 2,0 Prozent lag. Die Inflationsraten der übrigen sechs Haushaltstypen mit überwiegend mittleren Einkommen lagen mit 1,6 bis 1,8 Prozent dazwischen und knapp unter der EZB-Zielinflationsrate.

Aktuell abschätzen lässt sich, wie stark sich eine Verteuerung der Kraftstoffpreise auf die haushaltsspezifischen Inflationsraten auswirkt und wie hoch die Kosten bei unverändertem Verbrauch ausfallen. Inflationsexpertin Tober hat das berechnet: Ausgehend von dem Niveau im Februar 2026 steigert ein Anstieg der Kraftstoffpreise um 20 Cent je Liter – Super E10 auf 1,96 Euro pro Liter und Diesel auf 1,92 Euro pro Liter – die allgemeine Inflationsrate direkt um 0,41 Prozentpunkte.

Den höchsten Anstieg der Inflationsrate um jeweils 0,6 Prozentpunkte verzeichnen dabei Familien mit geringem und mittlerem Einkommen sowie Alleinerziehende mittleren Einkommens (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version). Einkommensstarke Alleinlebende befinden sich mit 0,4 Prozentpunkten im Mittelfeld, während einkommensschwache Alleinlebende, die in der Regel keinen Pkw besitzen, mit 0,2 Prozentpunkten die geringste Inflationsbelastung durch die höheren Kraftstoffpreise aufweisen. In absoluten Eurobeträgen haben einkommensstarke Familien mit 28,80 Euro zusätzlich pro Monat die höchsten Kosten zu tragen, wenn sie unverändert oft tanken, allerdings ist ihre Inflationsbelastung mit 0,5 Prozent geringer als bei den anderen Familien, da Kraftstoffe ein geringeres Gewicht an ihren gesamten Konsumausgaben haben.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Das volle Potenzial des Binnenmarktes nutzen: EU-Kommission legt Vorschlag für „EU Inc.“ vor

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für „EU Inc.“ vorgelegt, ein sog. 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rahmen. Dieser freiwillige, digitale europäische Rahmen soll Unternehmen in der EU die Gründung, EU-weite Tätigkeit und Expansion erleichtern und sie letztlich dazu bewegen, in Europa zu bleiben – oder nach Europa zurückzukehren.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 18.03.2026

Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag für „EU Inc.“ vorgelegt, ein sog. 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rahmen. Dieser freiwillige, digitale europäische Rahmen soll Unternehmen in der EU die Gründung, EU-weite Tätigkeit und Expansion erleichtern und sie letztlich dazu bewegen, in Europa zu bleiben – oder nach Europa zurückzukehren. Derzeit müssen innovative Unternehmen, die in der EU expandieren möchten, durch eine fragmentierte Rechtslandschaft, 27 nationale Rechtssysteme und mehr als 60 gesellschaftsrechtliche Formulare navigieren. Diese Komplexität kann die Gründung eines Unternehmens um Wochen oder sogar Monate verzögern.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Europa hat das Talent, die Ideen und den Ehrgeiz, der beste Ort für Innovatoren werden. Doch derzeit stehen europäische Unternehmer, die skalieren wollen, 27 Rechtssystemen und mehr als 60 Formularen gegenüber. Mit EU Inc. machen wir es drastisch einfacher, ein Unternehmen in ganz Europa zu gründen oder zu expandieren. Jeder Unternehmer wird in der Lage sein, innerhalb von 48 Stunden ein Unternehmen zu gründen, egal wo in der Europäischen Union und vollständig online. Dieser entscheidende Schritt ist erst der Anfang. Unser Ziel ist klar: ein Europa – ein Markt – bis 2028.“

Empfehlung des Draghi-Berichts

Die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung sieht ein einheitliches harmonisiertes Regelwerk vor, das Unternehmen wählen können, anstatt verschiedene nationale Regime anwenden zu müssen.

Der Draghi-Bericht hatte die dringende Notwendigkeit hervorgehoben, die Wettbewerbsfähigkeit Europas, u. a. durch Erleichterung der Expansion innovativer Unternehmen, zu steigern.

Quelle: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland

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IW-Prognose: Wo die Immobilienpreise bis 2035 steigen – und wo nicht

In wirtschaftsstarken Regionen steigen die Immobilienpreise bis 2035 weiter – in strukturschwachen Kreisen hingegen sinken sie. Das zeigt eine neue Prognose des IW Köln für alle 400 deutschen Kreise.

IW Köln, Pressemitteilung vom 18.03.2026

In wirtschaftsstarken Regionen steigen die Immobilienpreise bis 2035 weiter – in strukturschwachen Kreisen hingegen sinken sie. Das zeigt eine neue Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) für alle 400 deutschen Kreise.

Die Preise für Wohnimmobilien in wirtschaftsstarken Metropolregionen und in gut angebundenen Umlandkreisen steigen bis 2035 weiter an. In strukturschwachen und schrumpfenden Regionen sinken die Preise kaufkraftbereinigt hingegen. Das zeigt eine datenbasierte Prognose, die das IW im Auftrag des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) erstellt hat. Sie beinhaltet für alle 400 deutschen Kreise Daten zu Immobilienpreisen, Demografie, Einkommen und Arbeitsmarkt. Entscheidend ist demnach nicht die Frage Stadt oder Land, sondern die wirtschaftliche Zentralität einer Region: Wer gut an große Arbeitsmärkte angebunden ist, profitiert.

Schere zwischen Regionen wird größer

Regionen, in denen schrumpfende Bevölkerungszahlen und schwache Arbeitsmärkte zusammentreffen, geraten am stärksten unter Druck – etwa weite Teile Ostdeutschlands abseits der Metropolen, das Saarland, ländliche Kreise in Rheinland-Pfalz und das Ruhrgebiet. In den am härtesten betroffenen Regionen, wie dem Erzgebirgskreis, der Vulkaneifel oder Kronach, werden Immobilien bis 2035 fast ein Fünftel ihres Werts verlieren. Zusätzlich unter Druck stehen Kreise mit Automobil- oder energieintensiver Industrie wie Zwickau. Der Umbau zu einer klimaneutralen Produktion kann Arbeitsplätze und Kaufkraft kosten und die Nachfrage nach Immobilien weiter bremsen. Langfristig bietet die Transformation zwar Chancen, kurzfristig überwiegen jedoch die Risiken.

Auf der Gewinnerseite stehen vor allem die großen Metropolregionen wie Hamburg, Berlin oder Frankfurt sowie deren gut angebundenes Umland. In Bayern und Baden-Württemberg profitieren auch ländlichere Kreise – die stärksten Regionen legen um mehr als zwei Prozent pro Jahr zu. Auffällig: München selbst gehört nicht zur Spitzengruppe – dafür aber fast das gesamte Umland der bayerischen Landeshauptstadt. In Nordrhein-Westfalen ist Köln die einzige Stadt, für die die Prognose ein deutliches Wachstum ausweist.

Neubau in Metropolen, Erhalt auf dem Land

„Wohnungspolitik muss stärker regional denken“, sagt IW-Immobilienexperte Pekka Sagner. In strukturschwachen Regionen drohe der Immobilienmarkt aufgrund fehlender Gewinnaussichten für Investitionen zusammenzubrechen. Dort müsse es darum gehen, den Bestand zu erhalten, energetisch zu modernisieren und lokale Wohnungsmärkte langfristig zu stabilisieren. In den Wachstumsregionen gilt das Gegenteil: „In den Metropolen bleibt der Neubau die dringlichste Aufgabe – ohne mehr Angebot wird der Preisdruck weiter zunehmen“, so Sagner.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V., Autorin: Pekka Sagner

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Junge und angehende Selbstständige wünschen sich vor allem Bürokratieabbau

Menschen, die erst vor kurzem ein Unternehmen gegründet haben oder ihre Selbstständigkeit derzeit planen, wünschen sich von der Politik laut KfW Research vor allem weniger Bürokratie.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 18.03.2026

  • Umfrageergebnis: Für 44 Prozent der Existenzgründer ist Bürokratieabbau Wunsch Nummer 1 an die Politik
  • Sie plädieren zudem für finanzielle Entlastungen und mehr gesellschaftliche Wertschätzung
  • (Werdende) Selbstständige schauen optimistischer in die Zukunft als Gesamtbevölkerung

Menschen, die erst vor kurzem ein Unternehmen gegründet haben oder ihre Selbstständigkeit derzeit planen, wünschen sich von der Politik vor allem weniger Bürokratie. In einer Blitzumfrage unter Nutzerinnen und Nutzern der Gründerplattform nannten 44 Prozent der Befragten Maßnahmen des Bürokratieabbaus als Anliegen – beispielsweise, dass steuerliche Regelungen vereinfacht werden, Gründungen digital und kostengünstig vorgenommen werden können und Bearbeitungszeiten für Anträge sinken. 27 Prozent der offen Befragten fordern finanzielle Entlastungen – wie geringere Krankenkassenbeiträge oder niedrigere Steuern. 15 Prozent sprechen das Themenfeld Gleichstellung und Fairness an – sie wünschen sich etwa eine Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen bei politischen Entscheidungen sowie mehr Wertschätzung für Unternehmertum und Innovationsgeist.

Die Gründerplattform geht auf eine Initiative der KfW und des Bundeswirtschaftsministeriums zurück. Sie begleitet und unterstützt mit Informationen und Software-Tools den Gründungsprozess. Die Blitzbefragung fand im Februar 2026 statt. Sie ist nicht repräsentativ, gibt aber einen wichtigen Einblick in die Situation von (werdenden) Selbstständigen in Deutschland.

„Deutschland benötigt mehr Gründergeist. Dafür ist es auch essenziell, dass es Gründerinnen und Gründern so einfach wie möglich gemacht wird, sich auf ihre tägliche Arbeit zu konzentrieren. Daran hapert es derzeit. Der Abbau von Bürokratie ist eines der wichtigsten Themen für die deutsche Wirtschaft und muss unbedingt angegangen werden“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

Eine gute Nachricht ist, dass (werdende) Selbstständige weiterhin mehrheitlich optimistisch auf die eigene Zukunft schauen. In der Umfrage stimmten 61 Prozent der Teilnehmenden der Aussage zu, dass 2026 für sie selbst und ihre Familie besser wird als 2025. In der deutschen Gesamtbevölkerung sagen das nur 57 Prozent. Allerdings stimmten auch 44 Prozent der (werdenden) Selbstständigen der Aussage zu, dass 2025 ein schlechtes Jahr für sie und ihre Familie war. Ein Jahr zuvor sagten das nur 38 Prozent.

Quelle: KfW, KfW Research

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Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe im Januar 2026: -0,4 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Januar 2026 gegenüber Dezember 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,4 % gesunken.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 18.03.2026

Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe, Januar 2026
-0,4 % real zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
+6,6 % real zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Reichweite des Auftragsbestands, Januar 2026
8,3 Monate

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Januar 2026 gegenüber Dezember 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,4 % gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2025 stieg der Auftragsbestand kalenderbereinigt um 6,6 %.

Der Rückgang des Auftragsbestands im Januar 2026 ist wesentlich auf die Entwicklungen in der Automobilindustrie (saison- und kalenderbereinigt -4,5 % zum Vormonat) und bei der Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (-3,2 %) zurückzuführen. Positiv beeinflusste das Gesamtergebnis hingegen der Anstieg im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge; +2,7 %).

Die offenen Aufträge aus dem Inland fielen im Januar 2026 gegenüber Dezember 2025 um 0,1 %, der Bestand an Aufträgen aus dem Ausland sank um 0,7 %.

Bei den Herstellern von Investitionsgütern blieb der Auftragsbestand zum Vormonat Dezember 2025 unverändert. Im Bereich der Vorleistungsgüter fiel der Auftragsbestand um 0,3 % und bei den Herstellern von Konsumgütern um 8,5 %.

Reichweite des Auftragsbestands auf 8,3 Monate gestiegen

Die Reichweite des Auftragsbestands stieg im Januar 2026 auf 8,3 Monate (Dezember 2025: 8,2 Monate). Bei den Herstellern von Investitionsgütern stieg sie auf 11,5 Monate (Dezember 2025: 11,2 Monate) und bei den Herstellern von Vorleistungsgütern auf 4,5 Monate (Dezember 2025: 4,4 Monate). Bei den Herstellern von Konsumgütern fiel die Reichweite auf 3,6 Monate (Dezember 2025: 3,9 Monate).

Die Reichweite gibt an, wie viele Monate die Betriebe bei gleichbleibendem Umsatz ohne neue Auftragseingänge theoretisch produzieren müssten, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie wird als Quotient aus aktuellem Auftragsbestand und mittlerem Umsatz der vergangenen zwölf Monate im betreffenden Wirtschaftszweig berechnet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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